Museumsfahrzeuge sind nicht unbedingt zum Fahren da
München (dpa/tmn) - Vorsicht beim Kauf von Oldtimern aus Museumsbeständen: Dabei sollten sich Autoliebhaber die Originalität des Fahrzeugs besser im Kaufvertrag bestätigen lassen, rät der ADAC mit Verweis auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz.
Ein Oldtimerkäufer hatte einen augenscheinlich restaurierten BMW Dixi DA2 aus einem Museum erworben. Im Vertrag war der Verkauf eines unfallfreien und nicht gewerblich genutzten Klassikers vereinbart. Tatsächlich war aber die Karosserie des Autos auf ein Fahrgestell des Vorgängermodells montiert und durfte so nicht im Straßenverkehr gefahren werden. Der Käufer klagte - ohne Erfolg (Aktenzeichen: 1 U 104/11).
Nach Auffassung des Gerichts sicherte der Vertrag dem Verkäufer nicht den angenommenen Ursprungszustand zu, nämlich dass jedes einzelne Bauteil noch original wäre. Gerade der Umstand, dass der Oldtimer viele Jahre lang abgemeldet und als Museumsstück ausgestellt war, stehe der Erwartung des Käufers entgegen. Wenn er Wert auf eine problemlose Nutzbarkeit im Straßenverkehr gelegt habe, hätte das im Kaufvertrag des Museumsstückes ausdrücklich vereinbart werden müssen.