Wohnwagen dürfen mit Bescheinigung Tempo 100 statt 80 fahren
Köln (dpa/tmn) - Bei Tempo 80 muss für Camper mit Wohnwagen nicht zwangsläufig Schluss sein: Erlaubt ist mit einer Ausnahmeregelung auch Tempo 100. Wer diese nutzen will, muss seinen Anhänger vor dem Urlaub checken lassen.
Wohnwagenbesitzer dürfen ihren Anhänger unter bestimmten Voraussetzungen statt mit Tempo 80 mit einer Geschwindigkeit von 100 km/h ziehen. Notwendig ist dafür ein entsprechender Eintrag im Fahrzeugschein und eine Plakette am Wohnwagen, erklärt Hans-Ulrich Sander vom TÜV Rheinland. Ob der Anhänger die vorgeschriebenen Eigenschaften für die Ausnahmeregelung besitzt, bescheinigen die Kfz-Prüfstellen. Das angehobene Tempolimit gilt allerdings nur für Kraftfahrstraßen und Autobahnen.
Unter anderem dürfen die Reifen des Wohnwagens nicht älter als sechs Jahre sein, sagt Sander. Ob das zutrifft, verrät die eingepresste DOT-Nummer. Sie besteht aus vier Ziffern. Die ersten beiden zeigen die Kalenderwoche, die beiden hinteren das Jahr an, in dem die Reifen hergestellt wurden. Darüber hinaus müssen sie für Geschwindigkeiten von mindestens 120 km/h ausgelegt sein, was dem Geschwindigkeitsindex L entspricht.
Der Anhänger selbst muss für Tempo 100 geeignet sein. Bei Wohnwagen, die ab dem 1. Januar 1990 in den Verkehr gekommen sind, ist das in der Regel der Fall, erklärt Sander. Bei einem höherem Alter gibt der Hersteller Auskunft. Beim Zugfahrzeug ist zudem ein Antiblockiersystem (ABS) Voraussetzung.
Zudem sind Gewicht von Zugfahrzeug und Wohnwagen im Auge zu behalten. So darf die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer sein als die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges. Je nach Bautyp des Wohnwagens gibt es weitere Einschränkungen.
Warnsignal für zu hohe Geschwindigkeit sind laut Sander Pendelbewegungen des Wohnwagens. „Dann ist man entweder zu schnell unterwegs oder hat ihn falsch beladen“, sagt der Experte.