Aigner will Verfallsdatum für persönliche Daten
Berlin (dpa) - Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) will erreichen, dass persönliche Daten im Netz wirksam gelöscht werden können. „Das Internet vergisst nichts“, sagte die Ministerin am Dienstag zum Auftakt einer Tagung zum „Safer Internet Day“ in Berlin.
Aigner sprach sich dafür aus, ein Verfallsdatum für Dateien wie Fotos oder Videos einzurichten, so dass diese nach einer bestimmten Zeit nicht mehr abrufbar sind. Ihr Ministerium fördere technische Lösungen für mehr Transparenz, Sicherheit und Datenschutz, sagte Aigner. So sei ein Modul zur Verfügung gestellt worden, das Internetnutzer vor Kostenfallen im Netz schützen soll. Einen „digitalen Radiergummi“ zum Löschen von Internetdaten bezeichnete Aigner allerdings nur noch als „Wunschvorstellung“ - eine derartige Software-Lösung war kürzlich Thema einer Tagung im Verbraucherschutzministerium.
Ein solches Angebot könne nicht hundertprozentig verhindern, dass Kopien gelöschter Inhalte im Netz noch auffindbar sein können, sagte Aigner ama Dienstag. Zudem gehe sie davon aus, dass Nutzer nur solche Angebote annähmen, die ihnen kostenlos zur Verfügung stünden.
Einer Studie des IT-Branchenverbands Bitkom zufolge hat bereits jeder zweite Deutsche ein Online-Profil. 13 Prozent der Internetnutzer verzichte aus Angst vor mangelndem Datenschutz auf eine Speicherung persönlicher Daten und Dokumente - genauso vielen sei dieser Schutz aber völlig egal, sagte Bitkom-Präsidiumsmitglied Dieter Kempf am Dienstag.
Für viele Menschen gebe es kaum noch Gegensätze zwischen dem realen und dem virtuellen Leben, „Das macht sie vielleicht unvorsichtiger, als sie normalerweise wären“, sagte Kempf. Wer im Internet keine Spuren hinterlassen wolle, könne beispielsweise einen Anonymisierungsdienst nutzen oder im privaten Modus des Internet-Browsers surfen.
Die Bundesregierung will zudem der Weitergabe von persönlichen Daten im Netz Grenzen setzen. „Ich möchte nicht, dass Unternehmen Geschäfte mit den Daten von Nutzern machen, indem sie Persönlichkeitsprofile veröffentlichen, Bewegungsprofile oder Suchmaschinen-Anfragen zur Profilbildung nutzen“, sagte die Ministerin. Dies würde nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der Betroffenen zulässig sein. Gleichzeitig dürfe man die Internetnutzer nicht aus der Pflicht entlassen. „Die Verbraucher müssen verantwortungsvoll mit ihren Daten umgehen.“