Google setzt Youtube-Rekorder unter Druck

Berlin (dpa) - Youtube will das neue Fernsehen sein. Den neuen Videorekorder dazu mag die Youtube-Mutter Google jetzt aber nicht länger tolerieren.

Der Internet-Konzern hat Anbieter von Webdiensten angeschrieben, dass ihre Angebote zur Aufzeichnung von Musikvideos gegen die Nutzungsbedingungen von Youtube verstießen. Eine Online-Petition, die das kritisiert und Google zu Gesprächen über eine Lösung des Konflikts aufruft, wurde in gut zwei Wochen von mehr als 850 000 Internet-Nutzern unterzeichnet.

Er habe im Juni eine Unterlassungsaufforderung von Google bekommen, sagt der 21-jährige Informatik-Student Philip Matesanz im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. „Ich habe daraufhin um ein Telefongespräch gebeten. Aber Google hat die kleine Keule ausgepackt und angefangen, meine Server zu blockieren. Ich kann jetzt nur noch sehr eingeschränkt auf YouTube zugreifen.“

Als Begründung erklärt Google: „Dienste wie youtube-mp3.org schaden nicht nur den kreativen Menschen, die Youtube zur Veröffentlichung und Förderung ihrer Inhalte nutzen, sondern letztlich auch der gesamten Youtube-Community.“ Das Video-Portal will am Streaming-Prinzip festhalten: Hier werden die Video- und Audiodaten direkt im Netz übertragen, ohne dass eine Download-Möglichkeit vorgesehen ist. In den Nutzungsbedingungen zu Youtube erklären sich die Nutzer damit einverstanden, „nicht über irgendwelche andere Technologien oder Mittel als die Video-Wiedergabeseiten der Webseite selbst“ auf die Inhalte zuzugreifen.

Matesanz hat seine Webseite youtube-mp3.org schon 2009 gestartet. Dort kann man die Internet-Adresse zu einem Youtube-Musikvideo eingeben und erhält dann eine MP3-Datei der Musik. An manchen Tagen habe es ein paar Millionen Zugriffe auf die Webseite gegeben, sagt Matesanz. Er schaltete auch Werbung auf der Seite, die Einnahmen daraus seien für ihn aber nie im Vordergrund gewesen. „Die Entwicklung des Dienstes ist für mich spannender als mein Studium“, sagt der Student der Fachhochschule Hannover. „Eigentlich wollte ich immer mal bei Google arbeiten. Aber ich bin jetzt sehr enttäuscht, wie Google mit seinen eigenen Ansprüchen und dem erklärten Vorsatz umgeht, immer zuerst an die Nutzer zu denken.“

Der Student hat Anwälte um ein Gutachten gebeten und sieht sich im Recht - er verstoße mit seinem Dienst nicht gegen die Nutzungsbedingungen von Youtube. „Auch werden mit dem Dienst keine Urheberrechtsverletzungen begangen, weil die Umwandlung von YouTube-Musik in eine MP3-Datei vom Recht auf Privatkopie gedeckt ist.“ Es gebe seines Wissens kein Land, in dem der Vertrieb von Videorekordern strafbar wäre, sagt Matesanz und fügt hinzu: „Die Nutzer müssen das Recht haben, so mit den YouTube-Inhalten umgehen zu können, wie sie es schon von anderen Medien kennen.“

Neben mehreren Web-Diensten wie youtube-mp3.org gibt es eine Reihe von Programmen, die auf dem Computer installiert werden und dann das Speichern von Musik oder ganzen Filmen ermöglichen. Erst in dieser Woche wirbt der Anbieter einer solchen Software in einer Pressemitteilung damit, das es nun „ein Leichtes“ sei, „sämtliche Video-Listen auf YouTube in einem Rutsch herunterzuladen“.

Eine E-Mail von Google hat auch der Anbieter von music-clips.net, der Informatiker Michael Proft in Gelsenkirchen, bekommen. Darin sei von möglichen rechtlichen Konsequenzen die Rede gewesen. Proft will sich aber nicht auf einen Kraftakt mit dem Internet-Giganten einlassen und im Fall einer förmlichen Unterlassungsaufforderung den Dienst einstellen.

In der Online-Petition „FreedomOnYoutube“ wird das Vorgehen von Google mit der Debatte über das Urheberrecht in Verbindung gebracht. Der Internet-Konzern habe sich mit dem US-Musikindustrieverband RIAA zusammengetan, der auch gegen Medien wie das Portal CNET vorgehe, weil dort Software für das Speichern von Youtube-Inhalten beworben werde. Nach der breiten Resonanz auf die Petition auch in Online-Medien der USA teilte ein Google-Sprecher am Dienstag mit, „dass wir inzwischen Kontakt zu Herrn Matesenz aufgenommen haben und mit ihm im Gespräch sind“.

Das Telefongespräch mit einem Hausjuristen sei ergebnislos verlaufen, sagt Matesenz. Er hoffe nach wie vor auf eine inhaltliche Diskussion im Interesse der Nutzer.