Im Internet nur nach Kostencheck anmelden

Jena (dpa/tmn) - Erst lesen, dann anmelden: Bevor Nutzer im Internet ihre Daten herausgeben, sollten sie immer gründlich nach Hinweisen auf Kosten suchen. Denn diese können versteckt sein, wie die Verbraucherzentrale Thüringen erläutert.

Misstrauen sei vor allem bei Angeboten angebracht, die eine Anmeldung für Dienste verlangen, die es anderswo auch ohne die Preisgabe von Daten und kostenlos gibt - zum Beispiel Routenplaner oder Rezepte, erklären die Verbraucherschützer. Im Zweifel studieren Nutzer besser die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Rechtlich ist Abzockern, die den Hinweis auf Kosten verstecken, nur schwer beizukommen, so die Verbraucherzentrale. Das Oberlandesgericht (OLG) Jena habe zum Beispiel aktuell entschieden, dass schon kleine Hinweise rund um das Anmeldeformular ausreichen können, um ein Abo rechtssicher zu machen. In dem verhandelten Fall (Aktenzeichen: 9 W 517/10) ging es um eine Firma, die auf verschiedenen Seiten zum Beispiel Kochrezepte oder Routenplaner anbietet.

Die Seiten wirken auf den ersten Blick seriös, AGB und Impressum sind vorhanden. Nutzbar sind sie aber erst nach einer Anmeldung, bei der gleichzeitig ein Zwei-Jahres-Vertrag mit monatlichen Kosten um die acht Euro abgeschlossen wird. Auf den Vertrag und die Kosten wird in einer unauffälligen Notiz neben dem Anmeldeformular und in den AGB hingewiesen. Das OLG bezeichnete das als ausreichend.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale verschickt die betreffende Firma mittlerweile Mahnungen mit Hinweis auf den Gerichtsbeschluss. Betroffene sollten sich davon aber nicht einschüchtern lassen und das Abo widerrufen, raten die Verbraucherschützer. Binnen zwei Wochen nach Anmeldung ist das ohne weiteres möglich. Ansonsten können Verbraucher auf eine nicht ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verweisen - ohne rechtmäßige Belehrung ist ein Widerruf unbefristet möglich.