Darauf weist „Teltarif.de“ hin.
Beim Kauf von SIM-Karten muss der Anbieter den Vertragsbeginn, den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Kunden einholen. Im Supermarkt oder im Internet würden die Angaben zunächst oft nicht kontrolliert, teilt das Telekommunikationsportal mit. Manche Verbraucher nutzen das den Angaben zufolge, um mit falschem Namen und Adresse anonym zu telefonieren.
Andere kaufen aus dem gleichen Grund SIM-Karten anderer Nutzer, die zum Beispiel auf Auktionsplattformen im Netz angeboten werden. Damit begeben sie sich allerdings in eine rechtliche Grauzone. Außerdem wissen sie vorher oft nicht, welcher Tarif für die SIM-Karten gilt und welche Kosten für Telefonate, SMS und mobiles Surfen damit auf sie zukommen.