Regierung für „Open Access“: Akademische Werke ins Netz

Berlin (dpa) - Wissenschaftliche Arbeiten, die mit Steuern gefördert werden, können künftig im Internet allgemein zugänglich gemacht werden.

Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Das Urheberrechtsgesetz soll dafür geändert werden. Auch die Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft im Bundestag hatte „Open Access“, also den freien Zugang zu Forschungsergebnissen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln entstanden sind, empfohlen. Allerdings gilt die neue Regelung erst ein Jahr nach der ersten Veröffentlichung.

„Wenn die Öffentlichkeit eine Forschungsarbeit fördert, ist es nur gerecht, wenn diese nach Fertigstellung ins Internet gestellt werden kann“, erklärte Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). „Um die Verlagsinteressen zu berücksichtigen, haben wir hier eine Karenzzeit von 12 Monaten geregelt.“

Wissenschaftliche Arbeiten, etwa Berichte über neue Entdeckungen oder Forschungsergebnisse, werden meist zuerst in Fachzeitschriften veröffentlicht. Künftig sollen Autoren ihre Arbeiten nach einem Jahr auch selbst frei im Internet zugänglich machen dürfen. Sie könnten die Texte dann etwa auf ihrer eigenen Webseite veröffentlichen. Ein solches Zweitverwertungsrecht können Autoren auch bisher mit Verlagen vereinbaren - doch „aufgrund der hohen Marktmacht einzelner Anbieter“, wie es in der Gesetzesbegründung heißt, können sie ihre Forderungen nicht immer durchsetzen.

Verkaufen dürfen Autoren ihre Werke im Internet jedoch nicht, nur eine nicht gewerbliche Veröffentlichung ist zulässig. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Bibliotheken oder öffentlich-rechtliche Rundfunksender sogenannte „verwaiste Werke“ online veröffentlichen dürfen.

Bei diesen Werken können die Urheber nicht mehr ausfindig gemacht werden. Urheberrechtlich geschützte Inhalte dürfen grundsätzlich nur mit Einwilligung der Rechteinhabers genutzt werden - deren Zustimmung konnte aber nicht eingeholt werden, wenn sie nicht auffindbar waren. Die Deutsche Nationalbibliothek schätzt, dass es 585 000 entsprechende Bücher und fast 50 000 Filme gibt.

Auch vergriffene Werke, die nicht mehr im Handel beschafft werden können, sollen Bibliotheken und Museen leichter als bisher ins Internet stellen dürfen.

„Die digitale Welt hat das Potenzial, jedem den Zugang zu Kultur zu ermöglichen“, sagte Leutheusser-Schnarrenberger. Mit dem Gesetz, das noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, könne man mehr Werke als bisher einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen.