Rösler bezweifelt Chancen des Schutzrechts für Presseverlage
Berlin (dpa) - In der Bundesregierung werden Zweifel an einer schwarz-gelben Mehrheit im Parlament für das geplante Leistungsschutzrecht laut.
„Ich habe das Leistungsschutzrecht damals für richtig gehalten“, sagte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) bei einer von dem Mobilfunkanbieter E-Plus organisierten Gesprächsrunde. „Offenbar ist der Weg, den ich vorgeschlagen habe, nicht der Weg, den die Mehrheit des Parlaments momentan akzeptiert. Schade, wie ich finde.“ Auch unter FDP-Abgeordneten gebe es Bedenken gegen das Gesetz, sagte Rösler.
Rösler antwortete damit auf eine Frage des Bloggers Mario Sixtus, mit dem der Internetkonzern Google gegen das Leistungsschutzrecht wirbt. Das geplante Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Internetanbieter, die automatisch Nachrichten von Verlagsseiten sammeln und darstellen, dafür von den Verlagen eine Lizenz bekommen müssen. Es zielt auf Suchmaschinenanbieter und Ersteller von Nachrichtensammlungen.
Rösler deutete an, dass es im Streit zwischen Presseverlagen und Internetunternehmen wie Google in Deutschland eine ähnliche Lösung wie in Frankreich geben könnte. Dort einigten sich Verlage mit Google jüngst darauf, dass das Internetunternehmen 60 Millionen Euro in einen Fonds einzahlt, der digitale Innovationen der Verlage fördern soll. Außerdem hilft Google den Verlagen bei der Vermarktung ihrer Angebote mit Onlinewerbung. Er wolle nicht beurteilen, „ob das nun gut ist oder nicht“, sagte Rösler. „Aber zumindest gab es eine andere Lösung jenseits der gesetzgeberischen.“
„Jetzt habe ich gehört, dass große namhafte Verlage aktuell während wir hier zeitgleich sitzen zufälligerweise auch gerade in den USA sind, um mit entsprechenden, eben schon genannten Konzernen zu außer-legislativen Lösungen zu kommen. Das wäre der Hammer“, sagte er. Im Falle einer solchen Einigung „würden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, auch meiner Fraktion ... würden sie das Gesetz voraussichtlich nicht passieren lassen.“
Google bestätigte am Donnerstag, „dass es Gespräche zwischen dem Unternehmen und Verlagsvertretern gegeben hat“. Ob es dabei konkret um das Leistungsschutzrecht gegangen sei, ließ ein Sprecher offen.
Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) erklärten, dass es keinerlei Gespräche zwischen deutschen Verlagen und Google über einen Verzicht auf ein Leistungsschutzrecht gebe. Stattdessen sei Google bei einem Austausch zu verschiedenen Themen deutlich gemacht worden, dass das Leistungsschutzrecht unverzichtbar sei und eine faire Rechtsbasis für die weitere Zusammenarbeit schaffen würde.
Die Verbände bekräftigen in einer Mitteilung, dass eine Übereinkunft wie in Frankreich kein Vorbild für Deutschland sein könne. Für die Zukunft der Presse sei es unabdingbar, dass der Bundestag nun zügig das Leistungsschutzrecht verabschiede.