Single- und Partnerbörsen: Kritik am Umgang mit Daten
Berlin (dpa/tmn) - Mittelmäßige Noten für die meisten Singlebörsen und Partnervermittlungen im Internet: Die Stiftung Warentest kritisiert, dass viele Anbieter zu lax mit den Daten der Nutzer umgehen und unfreundliche Geschäftsbedingungen haben.
Die Experten haben für die Zeitschrift „test“ acht Singlebörsen, bei denen es eher ums Flirten geht, sowie sechs Partnervermittlungen unter die Lupe genommen. Drei Singlebörsen erhielten die Note „befriedigend“: das kostenlose Portal Finya ebenso wie die preisgünstigen Anbieter Dating-Cafe und iLove, bei denen eine dreimonatige Mitgliedschaft rund 50 Euro kostet. Dagegen fiel der Anbieter Flirtcafe mit der Note „mangelhaft“ durch: Die Tester beklagen Mängel in den Geschäftsbedingungen und einen laxen Umgang mit Nutzerdaten. Zudem gebe es viele Fotos von Bikini-Schönheiten, die auf Anfragen nicht antworteten.
Wer nach einer dauerhaften Beziehung sucht, sollte es nicht bei einer Singlebörse, sondern einer Partnervermittlung versuchen. Mit „gut“ schnitt hier Parship ab, die stattliche 180 Euro in drei Monaten kostet. Ähnlich teuer, aber von den Warentestern nur mit „befriedigend“ beurteilt, sind Be2, Elitepartner oder eDarling.
Die Datenschutzbedingungen mehrerer Anbieter seien unwirksam, schreibt die Stiftung in ihrer Zeitschrift „test“. Sie räumten den Unternehmen ein zu weitgehendes Recht an der Nutzung der Kundendaten ein. Zudem würden in manchen Fällen persönliche Angaben der Kunden unverschlüsselt übermittelt. In einigen Verträgen wird der Stiftung zufolge außerdem nicht eindeutig auf das Widerrufsrecht der Nutzer hingewiesen.
Bei den Anbietern sollte man darauf achten, dass diese keine persönlichen Daten ohne ausdrückliches Einverständnis an Dritte weitergeben - zum Beispiel zu Werbezwecken. Ein weiterer Knackpunkt sind die Kündigungsfristen: Verträge verlängern sich oft um viele Monaten und können mehr als hundert Euro kosten, wenn Testabos nicht rechtzeitig gekündigt werden. Ob man die Dienste von Partnervermittlungen jederzeit kündigen kann, ist rechtlich umstritten. Eine Grundsatzentscheidung dazu stehe noch aus.