Kein Anspruch auf Drei Zimmer-Wohnung
Dem Antrag der Fraktion der Linken, Alleinerziehenden beim Jobcenter einen Anspruch auf eine Drei-Zimmer-Wohnung zu gewähren, erteilte der Sozialausschuss eine Absage.
Eine Mehrheit von 10 Stimmten votierte dagegen. Die Linken hatten argumentiert, alleinerziehende Eltern mit einem Kind bräuchten mehr als zwei Zimmer, damit jedes Familienmitglied einen eigenen Raum haben kann. Sozialdezernent Stefan Kühn (SPD) wies darauf hin, dass das Jobcenter nicht eine Zimmerzahl berechne, sondern Quadratmeter. Einer Person stünden 50 Quadratmeter zu, jeder weiteren zusätzliche 15 Quadratmeter. Damit hätten Alleinerziehende mit einem Kind Anspruch auf 65 Quadratmeter, danach werde die Höchstmiete berechnet. Ob die Betroffenen dafür zwei oder drei Zimmer mieten, sei unerheblich. Es sei auch nicht angemessen, solchen Alleinerziehenden-Familien weitere 15 Quadratmeter und damit 85 Quadratmeter zuzugestehen. Das wäre politischer Sprengstoff. Die Diskussion zeige, so Kühn, dass der Wohnungsmarkt auch in Wuppertal enger werde, das spürten besonders Menschen mit wenig Geld.