Prozess Kopierter Kraftwerk-Beat könnte auch noch den EuGH beschäftigen

Karlsruhe. Der lange Streit zwischen dem Komponisten und Produzenten Moses Pelham und den Elektropop-Pionieren Kraftwerk um einen Beat von zwei Sekunden beschäftigt möglicherweise auch noch den Europäischen Gerichtshof.

Der lange Streit zwischen dem Komponisten und Produzenten Moses Pelham und den Elektropop-Pionieren Kraftwerk (im Bild) um einen Beat von zwei Sekunden landet möglicherweise vor dem Europäischen Gerichtshof. (Archivfoto)

Foto: David Young

In der mittlerweile dritten Verhandlung des Bundesgerichtshofs (BGH) dazu deutete sich am Donnerstag an, dass die Karlsruher Richter den Fall wahrscheinlich in Luxemburg vorlegen. Der Vorsitzende Richter Wolfgang Büscher warf eine ganze Reihe europarechtlicher Fragen auf. Ob sich das am Nachmittag entscheidet oder ein Verkündungstermin angesetzt wird, blieb zunächst offen. Mit einer Vorlage würde ein abschließendes Urteil in weite Ferne rücken.

Der Streit beschäftigt die Gerichte schon seit fast zwei Jahrzehnten. 1997 hatte Pelham den Rhythmus aus dem Kraftwerk-Titel „Metall auf Metall“ von 1977 kopiert und in Endlosschleife unter den Song „Nur mir“ mit der Rapperin Sabrina Setlur gelegt. So eine Interpretation in neuem Kontext nennt man Sampling. Sie ist in Rap und Hip-Hop gängig. Um Erlaubnis fragte Pelham nicht. Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter sieht sich deshalb um seinen Beat bestohlen und hat geklagt.

2012 hatte der BGH entschieden, dass der Setlur-Song nicht mehr verbreitet werden darf. Das Bundesverfassungsgericht kippte dieses Urteil aber vor knapp einem Jahr: Ein generelles Verbot von Sampling ohne Erlaubnis greife zu stark in die Kunstfreiheit ein. Nun muss der BGH zu einer neuen Entscheidung kommen. (Az. I ZR 115/16) (dpa)