ESC 2013: "Glorious" von Cascada ist laut Gutachten kein Plagiat

Hamburg. Der Titel "Glorious", mit dem die Band Cascada am 14. Februar den deutschen Vorentscheid "Eurovision Song Contest 2013 - Unser Song für Malmö" gewonnen hat, ist kein Plagiat von Loreens Song "Euphoria", dem Siegertitel des letzten Eurovision Song Contests in Baku.

Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das der NDR bei Matthias Pogoda in Auftrag gegeben hatte.

Pogoda arbeitet seit 1992 als Musikgutachter und Sachverständiger für Plagiatfragen und berät Künstler, Musikverlage, Rechtsanwälte, Werbeagenturen und Urheberrechtskammern als bestellter Gerichtsgutachter. "Es lässt sich zusammenfassen, dass Glorious und Euphoria keine urheberrechtlich bedeutsamen Übereinstimmungen aufweisen. Sie sind lediglich stilistisch ähnlich und zeigen nur im Arrangement eine oberflächliche Berührung ohne urheberrechtlichen Belang", so sein Fazit.

Thomas Schreiber, ARD-Unterhaltungskoordinator: "In seinem Gutachten hat Matthias Pogoda festgestellt, dass beide Songs sich in wesentlichen Punkten unterscheiden. Auch die Geschäftsführung des 'Euphoria'-Musikverlages 'peermusic' kennt das Gutachten und wünscht dem deutschen Beitrag Cascada viel Glück. Deshalb freue ich mich, dass Cascada am 18. Mai beim Eurovision Song Contest in Malmö für Deutschland auf der Bühne stehen werden."

In seinem Gutachten untersucht Matthias Pogoda die "Vokale Melodik" und das "Arrangement" beider Songs, untergliedert in die Punkte "Strophen", Refrains", "Strophenbegleitfiguren" und "Refrainbegleitfiguren". So stellt er fest, dass sich im Notenbild beider Musiken "keine auffälligen Ähnlichkeiten" finden, "im Gegenteil: das vokale Ideenwerk von Glorious und Euphoria ist deutlich verschieden."

Beide Songs seien "mit ähnlichen und stiltypischen Mitteln arrangiert" und verwendeten "neben handelsüblichen Sounds und Beats (...) ähnliche Keyboardbegleitfiguren". "Im Notenbild gegenüber gestellt lässt sich jedoch erkennen, dass die konkrete Ausformung dieser Begleitfiguren in beiden Musiken deutlich unterschiedlich ist."

In seiner "Bewertung" schreibt der Musikexperte: "Für einen begründeten Plagiatsvorwurf wesentlich ist meines Wissens der Melodieschutz. Das Melodiewerk beider Musiken ist deutlich verschieden. (...) Für einen begründeten Plagiatsvorwurf müssten meines Erachtens detaillierte Übereinstimmungen einer längeren Begleitpassage vorliegen und weitere Arrangementbestandteile passgenau übereinstimmen. Dies ist hier nicht der Fall."