Freispruch für Rapper Kollegah
Laufen (dpa) - Freispruch für den Rapper Kollegah: Für das Amtsgericht Laufen (Bayern) ist nicht erwiesen, dass der 30-Jährige zwei Männer zusammenschlug. Das Schöffengericht sprach den Rapper mit dem Künstlernamen „Kollegah“ daher am Mittwoch nach zwei Prozesstagen mangels Beweisen frei.
„Die Hauptverhandlung hat keinen ausreichenden Schuldnachweis erbracht“, sagte der Vorsitzende Richter. Zwar habe der Rapper zugeschlagen, es könnte aber Notwehr gewesen sein.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Jurastudenten im Frühjahr wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Sie war überzeugt davon, dass der Sänger Ende Juni 2013 einen Discobesucher nach einem Auftritt in Freilassing niederschlug und dessen zu Hilfe eilendem Bekannten das Nasenbein brach.
Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von eineinhalb Jahren ohne Bewährung gefordert, der Verteidiger auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwältin kündigte an, gegen den Freispruch in Berufung zu gehen. Gegen die beiden Mitangeklagten - der Backgroundsänger des Künstlers und sein Bodyguard - war das Verfahren zu Prozessbeginn vor gut zwei Wochen wegen geringer Schuld eingestellt worden.
Kollegah präsentierte im Prozess sechs Zeugen, die alle gesehen haben wollen, wie der Rapper von den beiden Männern und drei weiteren Discobesuchern getreten wurde. „Es war reine Notwehr“, beteuerte der 30-Jährige vor Gericht. „Ich wurde angegriffen und musste mich verteidigen.“