„Zappanale“: BGH lässt Revision der Witwe zu

Bad Doberan/Karlsruhe (dpa) - Der Rechtsstreit zwischen dem einzigen deutschen Frank-Zappa-Fanclub in Bad Doberan und der Witwe des verstorbenen Musikers geht in eine neue Runde. Nach Angaben des Fanclubs hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe vor zwei Wochen entschieden, die Revision der Witwe gegen ein vorheriges Urteil zuzulassen.

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hatte bei seinem Urteil im Juni eine Revision ausgeschlossen. Dagegen hatte Gail Zappa, die Witwe des amerikanischen Rockmusikers, eine Beschwerde beim BGH eingereicht, der nun stattgegeben wurde. „Auf die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers wird die Revision gegen das Urteil (...) zugelassen“, heißt es im Beschluss des BGH. Eine Begründung hat das Gericht nicht angegeben.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte im Juni geurteilt, dass der Fanclub weiterhin sein Rockfestival „Zappanale“ ausrichten, eine gleichnamige Internetseite betreiben und Fanartikel mit dem Bart des Musikers anbieten darf. Es hatte zudem entschieden, dass der Fanclub weiter die Wortmarke mit dem Künstlernamen „Zappa“ verwenden darf. Die Witwe hatte wegen Markenrechtsverletzungen von den „Zappanale“-Veranstaltern für den Verkauf von Fanartikeln und Festival-CDs Schadenersatz in Höhe von 150 000 Euro gefordert.

Das Rockfestival „Zappanale“ des Fanclubs „Arf Society“ hatte bei seiner 22. Auflage Mitte August rund 10 000 Fans des US-Kultrockers nach Mecklenburg-Vorpommern gelockt. Frank Zappa gilt als einer der wichtigsten Rockmusiker weltweit. Berühmt wurde er auch wegen seiner provokanten Bühnenshows und Texte. Er starb im Alter von 52 Jahren 1993 in Kalifornien an Krebs.