Meinung Beitragsgerechtigkeit

Wenn Industrie- und Handelskammern dafür streiten, dass sich kein Unternehmen aus der Zwangsmitgliedschaft befreien darf, haben sie nachvollziehbare Argumente: Übernehmen sie doch Aufgaben, die im Interesse der Unternehmen liegen — von der Berufsbildung bis hin zu diversen Serviceleistungen.

Foto: Sergej Lepke

Gäbe es die Kammern nicht, müsste all das der Staat organisieren. Erst die Pflichtmitgliedschaft aller lasse eine Interessenvertretung der Unternehmen unabhängig vom Druck einzelner Firmen oder Branchen zu. Pflichtbeiträge für IHK-Mitglieder vermeiden höhere Steuern und Abgaben für alle.

Klingt gut. Und doch darf das nicht bedeuten, dass der Beitrag in einer Art Selbstbedienungsmentalität und in einer für die Mitgliedsunternehmen wenig transparenten Weise kassiert wird. Und dann in Teilen in einer kaum nachvollziehbaren Rücklage versickert. Dass hier millionenschwere Rücklagen gebildet werden und dies nicht in Ordnung ist — all das ist spätestens seit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2015 klar. Man sollte meinen, dass dieses Urteil umgesetzt wird. Doch was passiert: Die Kammern und auch die Politik überlassen es einzelnen Unternehmen, unter Berufung auf dieses höchstrichterliche Urteil ihr Recht zu erstreiten. Und zwar immer nur für sich, immer nur in ihrem individuellen Fall. All die anderen, die ihren Beitrag im Vertrauen darauf gezahlt haben, dass die Kammern rechtmäßig abrechnen, haben davon erst mal überhaupt nichts.

Es wäre Aufgabe der Kammern, die gerichtlich festgestellten Anforderungen zu erfüllen. Und zwar im Interesse all ihrer Mitglieder. Es wäre Aufgabe der Rechtsaufsicht der Kammern, der Landeswirtschaftsminister, dass sie für diese Transparenz sorgen. Es kann nicht angehen, dass hier einfach auf Zeit gespielt wird. Es liegt überdies nicht im Interesse der Kammern, dass ihr bei manch einem Mitglied lädierter Ruf durch diese Hinhaltetaktik weiter Schaden nimmt.