Meinung Diesel-Käufer können nur noch auf die Gerichte hoffen

Meinung · VW spielt weiter auf Zeit. Wenn es eine rege Beteiligung an der Musterfeststellungsklage gibt, müsste der Autobauer doch noch einen Teil der Verantwortung übernehmen.

Mit einer Musterfeststellungsklage können Dieselbesitzer die Autokonzerne zur Verantwortung ziehen.

Foto: dpa/Marijan Murat

The winner is: VW. Die Dickfelligkeit, mit der der Autokonzern es aussitzt, für die selbst verantwortete Sauerei in Sachen Diesel-Abgase geradezustehen, wird leider belohnt. Die Politik kann oder will das Unternehmen nicht in die Pflicht nehmen. Wie schön ließe sich da doch eine Geschichte erzählen, die davon handelt, dass die hintergangenen Autokäufer ihr Schicksal dann eben selbst in die Hand nehmen. Und mit Hilfe der Gerichte die Erzählung zu einem Happy End führen.

Doch mal abgesehen von all dem Ärger und Aufwand, den jeder Diesel-Besitzer mit Schummelsoftware hat. Und abgesehen von dem Schaden, die eine über Gebühr belastete Umwelt ohnehin schon genommen hat: Das Ende dieser Geschichte wird allenfalls für einige wenige Protagonisten gut sein. Die laufenden Klagen können den Wolfsburgern zwar wehtun, weil sie möglicherweise doch noch die eine oder andere Million in die Hand nehmen müssen, um gerichtlich durchgesetzten Forderungen nachzukommen. Aber was ist das schon im Vergleich zu den Kosten, die ein freiwilliges Entgegenkommen von VW bedeuten würde? Ein Entgegenkommen gegenüber nicht nur einigen, sondern gegenüber allen Geschädigten.

Die Zahl der möglichen Kläger mit durchaus guten Erfolgsaussichten liegt immerhin bei geschätzt 2,5 Millionen. Doch wie viele der Betroffenen raffen sich schon zur Klage auf? Zwar erscheint die Zahl von 40 000 an den Rechtsdienstleister myright abgetretenen Ansprüche zunächst einmal hoch. Doch selbst wenn diese Klagen Erfolg hätten: Was sind diese 40 000 schon im Vergleich zu den „restlichen“ 2,46 Millionen?

Doch halt, da ist ja noch der Robin Hood, der plötzlich in einem neuen Kapitel der Geschichte auftaucht. Ohne Pfeil und Bogen, aber dafür mit der neuzeitlichen Waffe „Musterfeststellungsklage“ treten die Verbraucherschützer auf den Plan. Doch auch sie werden kaum in der Lage sein, den Ausgang der Erzählung zu drehen. Zu kompliziert ist das Verfahren. Zwar ist es nicht schwierig, sich in das Register der im November startenden Klage einzutragen. Das kostet nichts und ist kein großer Aufwand. Doch selbst wenn die Klage am Ende Erfolg hat, müsste jeder Kläger danach noch mit einem individuellen Prozess gegen VW sein Ziel weiterverfolgen. Da kann der Autobauer getrost darauf setzen, dass manch einem die Luft ausgeht.

Und doch: Es wäre gut, wenn diejenigen, die sich noch nicht anderweitig juristisch gewehrt haben, aktiv werden. Und damit ein Zeichen zu setzen, dass man sich nicht alles gefallen lässt. Eine besonders große Teilnehmerzahl könnte am Ende die Vergleichsbereitschaft von VW erhöhen, so dass der Böse in dieser Geschichte am Ende doch noch wenigstens ein Stück Verantwortung übernimmt.