Meinung Ein Schutzzaun sichert die Homöopathie
Homöopathie hat mich geheilt — gegen einen solchen Satz haben es Skeptiker schwer. Sie mögen einwenden, die Gesundung wäre auch ohne Einnahme der Globuli, der Kügelchen, eingetreten. Und dass allein die Zeit das Wehwehchen geheilt hätte.
Aber solche Argumente dringen nicht durch gegen eine oft positive Erfahrung: Schließlich hat sich doch der Homöopath besonders viel Zeit für die Feststellung des Krankheitsbildes genommen. Das kann er allerdings nur, weil er eben diese besondere Hinwendung auch von der Kasse bezahlt bekommt. Das macht es komfortabel, als Kümmerer aufzutreten. Einer, der dann kraft seiner Autorität zielsicher einige Globuli verordnet, die laut einem Versprechen der Krankenkasse Barmer GEK „gut verträglich und nebenwirkungsfrei“ sind.
Skeptiker ergänzen freilich: Was nebenwirkungsfrei ist, ist auch wirkungsfrei. Sie verweisen auf den Placeboeffekt, der für den Heilerfolg verantwortlich sei, nach dem Motto: Man muss nur dran glauben, dann hilft das schon.
Die Krankenkassen stehen dazwischen, müssen Stellung beziehen. Irgendwie. Und dabei spielt es eine große Rolle, dass sie sich im Wettbewerb nur durch wenige Merkmale voneinander abgrenzen können. Sie meinen, es sich nicht leisten zu können, Homöopathie einfordernde Mitglieder oder solche, die es werden könnten, zu vergrätzen. Hinzu kommt, dass gerade diese Menschen eher dazu neigen dürften, ein möglichst gesundes Leben zu führen. Was sie wiederum für die Krankenkassen zu besonders attraktiven Mitgliedern macht.
Die Homöopathen-Verbände führen gerade die Tatsache, dass die Kassen solcherart Behandlungen finanzieren, als Argument dafür an, dass die Homöopathie doch anerkannt sei. Und selbst der Gesetzgeber schließt solche Verfahren ja nicht aus dem Leistungskatalog aus. So wird ganz offiziell ein Verfahren geadelt, das den sonst im Gesundheitswesen geltenden Standards kaum gerecht wird. Das Ergebnis sind verunsicherte Patienten, die kaum mehr überblicken können, welche Maßstäbe denn nun gelten.
Seit ein paar Jahren gibt es ein Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes, das sogenannte Amnog. Dieses soll steigende Arzneimittelausgaben der Kassen eindämmen. Nur wenn die Hersteller für ein neues Medikament einen Zusatznutzen nachweisen, rechnet sich die Sache für sie. Für homöopathische Mittel gilt das nicht. Um diese wird ein Schutzzaun gezogen.