Meinung Nun hat auch NRW seine Verschwörungstheorie
Es gibt viele unterhaltsame Verschwörungstheorien: dass die Amerikaner nie auf dem Mond waren. Dass Paul McCartney tot ist und ein Doppelgänger statt seiner singt. Dass Elvis Presley zurückgezogen seinen Lebensabend verbringt.
Die Opposition im NRW-Landtag fügt nun eine weitere hinzu: dass Innenminister Ralf Jäger (SPD) den Polizeigewerkschafter Rainer Wendt durch bezahlte Freistellung gekauft und sich gefügig gemacht habe.
Ja geht’s noch?, möchte man fragen. Wenn zwei politisch denkende Menschen nicht zueinander passen, dann doch wohl der konservative Lautsprecher Wendt und der sozialdemokratische Innenminister. Aber genau das ist doch der verschlagene Plan — mögen die Verschwörungstheoretiker dagegenhalten. Aber da, bitteschön, sind sie dann in der Beweispflicht. Einfach Behauptungen aufzustellen, ist ein gar zu durchsichtiges Spiel im Rahmen der Fortsetzungsgeschichte „Schlag den Jäger“. Alle diejenigen, die hier im Glashaus sitzen, sollten lieber nicht zu viele Steine werfen. Die Causa Wendt läuft schon mehr als ein Jahrzehnt. Wer da was unter welcher politischer Führung eingefädelt hat, ist derzeit völlig unklar. In der Zeit regierten Schwarze, Rote, Gelbe und Grüne.
Es gibt gute Gründe, Personal- oder Betriebsräten Freiräume einzuräumen, damit sie Personalinteressen in Behörde oder Betrieb vertreten. Dabei geht es um den auch vom Arbeitgeber gewollten Betriebsfrieden. Bei gewerkschaftlicher Tätigkeit sieht das freilich anders aus. Eine Gewerkschaft muss unabhängig von der Arbeitgeberseite sein, darf gerade nicht von ihr finanziert werden.
Dennoch gibt es auch hier Argumente, jedenfalls bei der Wahrnehmung bestimmter Aufgaben bezahlten Freiraum zu schaffen. Das Beispiel der Polizeigewerkschafter macht dies deutlich. Immer wieder werden sie im Gesetzgebungsprozess in Anhörungen hinzugezogen, um ihren Sachverstand einzubringen - damit politische Entscheidungen nicht losgelöst von der Praxis fallen. Dafür muss es eine am jeweiligen Arbeitsaufwand orientierte Beurlaubung geben. Die bisherige Regelung, die dafür schematisch maximal zehn Tage im Jahr vorsieht, ist zu unflexibel. Eine völlige Freistellung auf Landeskosten darf es aber nicht geben. Daran haben auch die Gewerkschaften ein Interesse, um nicht in den Verdacht zu geraten, das Hündchen an der Leine ihrer Gegenspieler zu sein.