Quittung für handwerkliche Fehler
Die Koalition muss das neue Hartz-IV-Gesetz nachbessern.
Das Nein der Grünen im Saarland ist keine Verweigerungshaltung; ihr Einspruch ist nicht das populistische Votum einer Dagegen-Partei. Wenn das Hartz-IV-Paket im Bundesrat durchfällt und deshalb nicht am 1. Januar in Kraft treten kann, ist dies der Ausdruck eines grundsätzlichen Unbehagens gegenüber einer Minimal-Reform, die unter fragwürdigen Umständen zustande gekommen ist.
Gewiss: Arbeitsministerin Ursula von der Leyen geriet unter Zeitdruck, als die Karlsruher Richter im Februar das alte Hartz-IV-Gesetz von 2005 für verfassungswidrig erklärten und verlangten, die Neuauflage müsse im Januar 2011 in Kraft treten.
Aber auch in diesem Zeitraum hätte es möglich sein müssen, die Regelsätze transparent neu zu berechnen.
Doch statt mit Sorgfalt ein Konzept zu entwickeln, das den verfassungsrechtlich verbrieften Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erfüllt, geriet das Gesetz zwischen die Fronten verbissen feilschender Taktierer.
Und so muss sich Ursula von der Leyen nicht wundern, wenn der Eindruck entstanden ist, das Schicksal von Millionen Menschen sei für Schwarz-Gelb nicht mehr als ein lästiger Haushaltsposten.
Zwar darf niemand von der Bundesregierung erwarten, dass sie in Zeiten nationaler und internationaler Schuldenkrisen ein Füllhorn über Hartz-IV-Empfänger ausschüttet. Wenn Politiker der Opposition dies fordern, ist das unseriös.
Doch die zentrale Vorgabe der Verfassungsrichter, das Gesetz durch ein „transparentes und sachgerechtes Verfahren“ zu überarbeiten, hätte Schwarz-Gelb dennoch ernst nehmen müssen.
Stattdessen beschränkte sich die Koalition auf einen symbolischen Zuschlag von fünf Euro und ein so realitätsfernes wie widersprüchliches Modell für die Berechnung der Kinderregelsätze — ein Modell, das dazu angetan ist, die Juristen an Sozialgerichten in Angst und Schrecken zu versetzen.
Mit dem Nein aus dem Saarland bietet sich nun eine Chance: Im Vermittlungsausschuss kann es gelingen, die gröbsten handwerklichen Fehler des Gesetzes zu beseitigen.
Schließlich wäre es schon ein Erfolg, wenn sich verhindern ließe, dass ein verfassungswidriges Gesetz durch ein weiteres verfassungswidriges Gesetz abgelöst wird.