Erstochene Iuliana aus Viersen Getötete Iuliana: Prozess beginnt am 10. Dezember
Viersen/Mönchengladbach. · Das Landgericht hat die Anklage gegen den 17-jährigen Ex-Freund zugelassen.
Nach dem Tod der 15-jährigen Iuliana im Casinogarten Viersen hat das Landgericht Mönchengladbach jetzt die Anklage wegen Mordes gegen ihren 17-jährigen Ex-Freund zugelassen. Am 10. Dezember soll der Prozess vor der Jugendkammer des Landgerichts beginnen. Insgesamt setzte das Gericht acht Verhandlungstage an, ein Urteil könnte im Februar fallen. Die Verhandlung ist an allen Tagen nicht öffentlich, weil der Angeklagte die Tat als Jugendlicher begangen haben soll. Auch bei der Urteilsverkündigung selbst wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen.
Am 11. Juni war Iuliana durch mehrere Messerstiche in den Oberkörper schwer verletzt worden. Sie erlag noch am Tatort ihren Verletzungen. Der Tod des Mädchens hatte viele Viersener stark bewegt. Sie stellten Kerzen am Tatort auf, legten Blumen nieder. Rund 350 Menschen nahmen an einem Trauerzug für Iuliana teil. Etliche Menschen lagen sich weinend in den Armen, als der Straßenmusiker Leyliam „Tears in Heaven“ auf seiner Gitarre spielte. Viele spendeten, damit die Familie das Mädchen in der rumänischen Heimat beisetzen konnte.
Ein AfD-Mitglied nutzte den Mord an der 15-Jährigen für eine Kundgebung mit rund 40 Anhängern. Etwa 200 Menschen folgten der Gegendemonstration in der Innenstadt, um gegen Gewalt zu protestieren.
Zugleich hatte der Fall deutschlandweit zu Ermittlungen geführt: In sozialen Netzwerken hatten zahlreiche Internetnutzer strafrechtlich relevante Kommentare hinterlassen, nachdem die Polizei zunächst mitgeteilt hatte, bei dem Tatverdächtigen handele es sich um einen afrikanisch aussehenden Mann. Eine Zeugenaussage hatte die Ermittler zunächst auf eine falsche Spur geführt. Mönchengladbachs Polizeipräsident Mathis Wisselmann kritisierte damals, dass Migranten im Netz Opfer von Vorverurteilungen und Hetze geworden seien, es Aufrufe zur Selbstjustiz und Selbstbewaffnung gegeben habe.
Dem Angeklagten drohen
bis zu zehn Jahre Haft
Der nun angeklagte 17-jährige Viersener hatte sich einen Tag nach der Tat im Beisein seiner Verteidigerin der Polizei gestellt und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Die Ermittler konnten nachweisen, dass sich Blutspuren des Opfers an seiner Kleidung befanden, das führte zum Haftbefehl. „Es war eine Beziehungstat“, erklärte Ermittlungsleiter Ingo Thiel damals. Nach den Ergebnissen der Ermittlungen soll der 17-Jährige seine Tat gegenüber mehreren Bekannten am 10. und am 11. Juni per Kurznachricht angekündigt haben. Ihm drohen bei einer Verurteilung bis zu zehn Jahre Jugendstrafe.