Rentner aus Hilden kritisiert Umgang Steuererklärung auf Papier macht Ärger
Hilden/Haan · Überaus verärgert hat ein Schreiben des Finanzamtes einen 81 Jahre alten Hildener: „Diese Woche erhielt ich einen Steuerbescheid für 2023. Die Erklärung hatte ich analog auf Papier-Formularen abgegeben.
Nun wurde mir mitgeteilt, dass ich gemäß Gesetz verpflichtet sei, die Steuererklärung elektronisch abzugeben“, erklärt er. „Mir wurde mit einem Zwangsgeld gedroht!“ Er fragt provokativ: „Ist das die richtige Form, mit Senioren umzugehen?“
Ein Sprecher des Finanzamtes stellt klar: „Eine gesetzliche Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Einkommensteuererklärung besteht grundsätzlich für Bürgerinnen und Bürger, die Gewinneinkünfte erzielen. Gewinneinkünfte sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit. Diese Pflicht besteht bereits seit mehreren Jahren. In allen anderen Fällen ist eine Abgabe der Einkommensteuererklärung auf Papier weiterhin möglich.“
Der Hildener vermietet zwei Wohnungen – was bei älteren Menschen aber sehr oft der Fall sei, wie er erklärt. „Vor zwei Jahren habe ich schon mal einen gelben Zettel erhalten, auf dem ,Sie sind verpflichtet, Ihre Steuererklärung digital einzureichen‘ stand“, erklärt der Hildener. Diese Aufforderung sei jedoch wieder zurückgenommen worden, nachdem er sich beim Finanzamt gemeldet hatte. „Mir geht es vor allem um die Art und Weise, wie man hier mit Bürgern umgeht“, sagt der 81-Jährige.
In Hilden nimmt der Anteil der auf Papier eingereichten Erklärungen immer weiter ab: „In den vergangenen Jahren ist der Anteil der digitalen Einkommensteuererklärungen beim Finanzamt Hilden kontinuierlich gestiegen: In 2023 wurden bereits rund 74 Prozent der Erklärungen elektronisch abgegeben, wobei die Werte für 2019 bei rund 63 Prozent und 2020 bei rund 67 Prozent lagen“, erklärt der Behördensprecher. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen empfehle grundsätzlich die digitale Abgabe der Einkommensteuererklärung über Elster. „Diese bietet viele Vorteile: Die Erklärung kann sicher, kostenlos und ganz ohne Papier beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Das Programm prüft vor Absendung der Steuererklärung, ob alle Pflichtfelder ausgefüllt wurden und ob die Eingaben plausibel sind“, berichtet der Sprecher. Das vermeide Nachfragen und könne somit die Bearbeitung der Steuererklärung beschleunigen. „Darüber hinaus bietet Elster die Möglichkeit der vorausgefüllten Steuererklärung. Elster überträgt dann unter anderem die vom Arbeitgeber übermittelten Lohnsteuerbescheinigungen, die Daten der Krankenkasse oder von der Rentenversicherung automatisch in die Erklärung. So gibt es keine Übertragungsfehler“, erklärt er weiter.
Die Hildener Rentner hat in seinem Fall auch den Bundestagsabgeordneten Klaus Wiener eingeschaltet. „Er hat mir zugesagt, dass er mit dem Finanzministerium spricht“, sagt der 81-Jährige. Offenbar hatten sein Protest und das Gespräch in Berlin Erfolg: „Ich habe noch einmal einen Aufschub erhalten und darf auch die Steuererklärungen 2024 bis 2026 noch in Papierform einreichen“, erklärt der Hildener. Aber hier seien wieder Formulierungen gewählt worden, die ihn ärgern: „Darin steht der Satz ,Ich behalte mir vor, diese Genehmigung wieder zurückzuziehen’ – so geht man nicht mit Bürgern um.“ Grundsätzlich finde er es aber gut, dass das Finanzamt reagiert habe.
Für ihn ist der Fall damit jetzt abgeschlossen, auch wenn er sich einen anderen Umgang wünscht. Der Hildener besitzt einen Computer und kann sich auch auf die Hilfe seiner Familie verlassen. Die Zeit bis zur Steuererklärung 2027 möchte er nutzen, um sich mit Steuerprogrammen auseinanderzusetzen. „Ich werde mich bemühen“, sagt er.