Verkehr Baby totgefahren: Hinweise auf Gesundheitsprobleme bei Unfallfahrer

In Hagen ist am ein Auto in eine Fußgängergruppe gefahren. Ein einjähriges Mädchen wurde dabei so schwer verletzt, dass es im Krankenhaus starb. Beim Unfallfahrer könnten Beeinträchtigungen vorgelegen haben.

Foto: Kai-Uwe Hagemann (dpa)

Hagen. Nach dem Unfalltod eines einjährigen Mädchens in Hagen vermutet die Staatsanwaltschaft gesundheitliche Probleme bei dem Unglücksfahrer. „Es gibt konkrete Hinweise“, sagte Oberstaatsanwalt Gerhard Pauli am Freitag. Nach dem Unfall am Donnerstag, der auch einige Gaffer anlockte, war dem 34 Jahre alten Fahrer bereits eine Blutprobe entnommen worden. Gegen ihn wird nun wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Nähere Angaben zu dem Mann machten Polizei und Staatsanwaltschaft zunächst nicht.

Der Mann war am Donnerstagnachmittag in der Hagener Innenstadt bei der Ausfahrt aus einem Kreisverkehr von der Fahrbahn abgekommen und auf den Gehweg geraten. Dort prallte er in eine Fußgängergruppe. „Es hat keine übermäßig hohe Geschwindigkeit vorgelegen“, sagte ein Polizeisprecher. Die Einjährige, die in einem Kinderwagen lag, wurde so schwer verletzt, dass sie später in einem Krankenhaus starb. Beamte des Verkehrskommissariats versuchten am Freitag, den Unfallhergang nachzuvollziehen. Beteiligt war auch ein Unfallexperte.

Ein vierjähriger Junge war bei dem Unfall schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt worden. Der Junge ist laut Polizei ein Cousin des getöteten Mädchens. Bei einer 75-Jährigen waren die Behörden zunächst von leichten Verletzungen ausgegangen. Am Freitag wurde jedoch bekannt, dass auch sie operiert wurde und im Krankenhaus bleiben muss. Die 21 Jahre alte Mutter der Einjährigen hatte bei dem Unfall einen Schock erlitten und war ebenfalls im Krankenhaus behandelt worden. Alle Verletzten kommen aus Hagen.

Ein Polizeisprecher bestätigte Medienberichte, wonach Passanten bei den Rettungsarbeiten zugeschaut hätten. Die Einsatzkräfte seien aber nicht behindert worden. Einige hätten die Szene wohl auch mit ihren Handys gefilmt. Der Sprecher verwies auf die mögliche Strafbarkeit solcher Handlungen. Die Personalien der filmenden Passanten seien aber nicht aufgenommen worden. dpa