Erkrath/Wuppertal Brandstifter soll in Psychiatrie
Erkrath/Wuppertal. · Ein psychisch kranker Erkrather setzte seine Wohnung in Brand. Der Prozess wird fortgesetzt, Staatsanwaltschaft beantragt dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie.
(magu) Am zweiten Verhandlungstag im Sicherungsverfahren gegen den 37-Jährigen, der am Gründonnerstag den Balkon und Teile seiner Wohnung in der Eisenstraße in Erkrath in Brand gesetzt hatte, wurde im Zeugenstand nun ein Sozialarbeiter gehört. Der Mitarbeiter der Bergischen Diakonie hatte den Beschuldigten nur wenige Tage vor der Brandstiftung aus der psychiatrischen Klinik abgeholt und sich gewundert, in welchem Zustand dieser dort entlassen worden sei. Er habe ihm ein Taxi gerufen und sei selbst hinterhergefahren, da er die Befürchtung gehabt habe, dass der aufgebrachte 37-Jährige ihm während der Fahrt nach Erkrath ins Lenkrad greifen könne.
„Ich habe es kommen sehen, dass etwas passiert“, sprach der Zeuge über die schwierigen Umstände, in denen der Beschuldigte gelebt habe. Die Wohnung sei in einem zerstörten Zustand gewesen, zuvor hatte im Zeugenstand bereits ein Kripobeamter von umgekippten und heruntergerissenen Schränken gesprochen. Im Appartement habe es offenliegende Stromleitungen, unverglaste Fenster und viele Scherben gegeben – der Aufenthalt dort sei auch für den Beschuldigten gefährlich gewesen.
Der sei in der Öffentlichkeit bedrohlich und Frauen gegenüber sexuell übergriffig aufgetreten. Der Zeuge schilderte zudem, dass Sparkassenangestellte monatelang bereits zusammengezuckt sein sollen, wenn der Angeklagte durch die Glastüre in die Filiale gekommen sei. Er selbst habe zu ihm in der kurzen Zeit der Betreuung und trotz der pandemie-bedingten sozialen Distanzierung ein vertrauensvolles Verhältnis aufbauen können – und ihn in guten Phasen als höflich und eloquent erlebt.
Wegen Klinikaufenthalten
gab es keine Alltagsstruktur
Der 37-Jährige habe ihm von seinem Leidensdruck erzählt, den die seit Jahren bestehende psychische Erkrankung bei ihm ausgelöst habe. Das eigentliche Ziel der Betreuung sei gewesen, ihn in eine Wohngruppe einzugliedern – allerdings sei wegen stetiger Klinikaufenthalte schnell klar gewesen, dass der Aufbau verlässlicher Alltagsstrukturen nicht möglich sein würde. Zuvor war vom Gericht auch der Polizeibeamte gehört worden, dem der Beschuldigte kurz nach der Tat quasi in die Arme gelaufen war. Dem Beamten wurde per Funk die Beschreibung des Täters durchgegeben, den Nachbarn zuvor als möglichen Brandstifter identifiziert hatten. Auch dieser Zeuge erinnerte sich vor Gericht an seinen ersten Eindruck, einen psychisch Kranken vor sich zu haben. Der Beschuldigte sei mit einem Besen in der Hand erst vom Tatort weg, und dann wieder dorthin zurückgelaufen. Ihm gegenüber habe der Mann seine „Begeisterung“ darüber geäußert, dass die Utensilien auf dem Balkon so schnell Feuer gefangen hätten. Bereits zuvor soll es Polizeieinsätze gegeben haben. Der Prozess wird fortgesetzt, die Staatsanwaltschaft hat die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie beantragt.