257 Schüler fahren kostenlos
Während in Nachbarstädten das Schülerticket favorisiert wird, gibt’s hier eine Alternative.
Burscheid. Ab dem 1. August könnten die Schüler in Wermelskirchen in den Genuss des Schülertickets der Regionalverkehr Köln GmbH (RVK) kommen. An einigen Kürtener Schulen machte sich ob des drohenden Wegfalls dieses Tickets in der jüngsten Vergangenheit sogar Angst breit. Kein Wunder, ermöglicht diese Fahrkarte dem Nachwuchs doch für wenig Geld nicht nur die Hin- und Rückfahrt zur jeweiligen Schule, sondern auch die freie Fahrt im gesamten VRS-Gebiet inklusive Remscheid (VRR). Der Haken: Alle Schüler müss(t)en dieses Ticket nehmen.
In Burscheid spielt das Schüler-Ticket keine Rolle. Zwar wurde dessen Einführung im vergangenen Jahr kurzzeitig diskutiert, dann jedoch unter anderem wegen der notwendigen Co-Finanzierung von 12 Euro durch die Eltern wieder verworfen. Seit Beginn des Schuljahres 2010/2011 wurde stattdessen der sogenannte Schülerspezialverkehr installiert. „Das ist in ländlicheren Regionen wie in unserer Stadt das gängigste Verfahren zur Schülerbeförderung“, erklärt Franz Kratochvil, Leiter des Schul- und Sportamtes.
Seither sorgt die Burscheider Omnibusfirma Latzel-Reisen dafür, dass die insgesamt 257 fahrberechtigten Schüler kostenfrei und pünktlich zu ihren Schulen kommen — und natürlich auch wieder zurück. „Die Beförderungsmaßnahme dürfen neben allen Grundschülern, deren Schulen weiter als zwei Kilometer von zu Hause entfernt sind, auch noch andere Schüler nutzen“, berichtet Kratochvil.
Zur Gruppe der Fahrberechtigten gehören daneben alle Schüler der Sekundarstufe I, deren Bildungsstätte über 3,5 Kilometer vom eigenen Heim entfernt ist und alle Oberstufenschüler, die auf eine über fünf Kilometer entfernte Schule gehen. „Auch die sprachbehinderten Kinder, die nach Wermelskirchen zur Pestalozzi-Schule müssen, werden auf diesem Wege befördert“, erklärt der Schul- und Sportamtsleiter.
Während die Stadt Burscheid als Schulträger für die Finanzierung des Schülerspezialverkehrs Sorge tragen muss, fällt die Beförderung der Burscheider Jugendlichen, die weiterführende Schulen in anderen Städten besuchen, in einen anderen Zuständigkeitsbereich. Kratochvil: „In diesen Fällen ist immer die Stadt verantwortlich, in der sich die jeweilige Schule befindet.“