Federal Mogul: Stabwechsel in der Geschäftsführung
Johannes Pink hatte gestern seinen ersten Tag in Burscheid, Vorgänger Karsten Evers bei Balcke-Dürr in Ratingen.
Burscheid. Vorbereitend war er schon in den vergangenen 14 Tagen ab und an in Burscheid, aber gestern absolvierte Johannes Pink seinen ersten offiziellen Arbeitstag als neuer Geschäftsführer der Federal-Mogul Burscheid GmbH. Und der Terminkalender war schon entsprechend vollgepackt. Heute wird sich Pink im Rahmen der Belegschaftsversammlung in der Schulberghalle vorstellen.
Er habe „einen sehr, sehr guten Eindruck vom Werk“, die Belegschaft habe er bisher „offen und aufgeschlossen“ erlebt und es gebe ein „Riesen-Know-how am Standort“, äußerte sich der Ex-Geschäftsführer des Standorts Wiesbaden und Nachfolger von Karten Evers betont höflich.
Weniger höflich erfolgte der Abgang seines Vorgängers. Evers, vor fünf Jahren nach Burscheid gekommen, wollte sich eigentlich heute auf der Versammlung von den Mitarbeitern verabschieden, wurde aber auf Betreiben von FM-Manager Michael Hedderich wieder ausgeladen. Offenbar hatte es zuletzt Unstimmigkeiten wegen der Modalitäten des Ausscheidens von Evers gegeben. Dieser hatte seinen Aufhebungsvertrag erst in dieser Woche unterschrieben, nachdem er im Dezember seinen Ausstieg angekündigt hatte.
Wie Pink hatte auch Evers gestern gleich wieder seinen ersten Arbeitstag — bei der Balcke-Dürr GmbH in Ratingen. Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben gut 650 Mitarbeiter an den drei deutschen Standorten und über 1000 Beschäftigte weltweit. Produktionsschwerpunkte sind Wärmetauscher, Luft- und Rauchgassysteme für Kraftwerke, Industriefilter und Kesselservice.
Balcke-Dürr gehört zur SPX-Gruppe. Evers soll in Ratingen die Leitung des Bereichs „Operations“ übernehmen. Eine offizielle Stellungnahme war von Balcke-Dürr gestern nicht erhältlich.
Aber nicht nur der Stabwechsel in der Geschäftsführung wird die Belegschaft heute beschäftigen. Inzwischen liegt das Gutachten eines Wirtschaftsprüfers zur Sterbegeldkasse vor. Im vergangenen Sommer war es zu einer Auszahlung gekommen, obwohl die Verstorbene nicht leistungsberechtigt war. Außerdem hatte es in der Kasse Rücklagen in fünfstelliger Höhe gegeben, die eigentlich nicht vorgesehen sind.
Welche Konsequenzen daraus erwachsen, ist noch unklar. Als äußerst unwahrscheinlich gilt aber inzwischen, dass der Vorfall in Verbindung mit den gut 500 gesammelten Unterschriften aus der Belegschaft für ein Amtsenthebungsverfahren gegen den amtierenden Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht reicht.
Denn ein solches Verfahren nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist an den Nachweis einer groben Pflichtverletzung gebunden. Die Sterbegeldkasse gehört aber gar nicht zu den originären Aufgaben eines Betriebsrats, sondern wird nur in Burscheid für die Standorte Burscheid und Herdorf verwaltet.
Außerdem geht die in dem Gutachten monierte Praxis der Sterbegeldkasse auch auf jahrelange Gepflogenheiten zurück, die dann in die Verantwortung des damaligen Betriebsratsvorsitzenden Michael Bergmann zurückreichen. So ist offenbar das Vier-Augen-Prinzip schon lange missachtet worden. Bergmann betreibt den Feldzug gegen die heutige Mehrheitsfraktion des Betriebsrats besonders verbissen.
Ein Amtsenthebungsverfahren könnte von der Belegschaft selbst, der Geschäftsführung oder der Gewerkschaft in die Wege geleitet werden. Die Geschäftsführung hat dem Vernehmen nach aber schon erklärt, dazu nicht bereit zu sein. Weder sieht man dort juristisch fundierte Gründe für das Verfahren, noch hat man ein Interesse daran, auf Konfrontationskurs zum amtierenden Betriebsrat zu gehen.
Für die heutige Belegschaftsversammlung wird erwartet, dass Geschäftsführer Hedderich auch zu dem Thema Stellung bezieht.