Gefährliches Ehrenamt
Wer die Verhandlung im Amtsgericht gestern verfolgt hat, konnte an den zwischenzeitlichen Wortgefechten zwischen den Verteidigern und der Zeugin Renate Lunow schnell erkennen, dass der alte Groll auch mit den Jahren noch nicht verflogen ist.
Aber der Hinweis auf zwischenmenschliche Verletzungen und Kränkungen als Motor für den Prozess greift zu kurz. Denn am Ende steht: Martin Heykants ist wegen Betrugs verurteilt.
Man kann nicht oft genug betonen, dass dieser Betrug nicht für den eigenen Vorteil, also nicht in die eigene Tasche erfolgte. Aber das ändert nichts an der Tatsache, dass der Richter eine Täuschungsabsicht für erwiesen hält: Zweckbestimmte Fördergelder wurden nicht oder nicht ausschließlich für den geförderten Zweck verwendet. Das ist nach allem, was die Erfahrung lehrt, keine sonderlich ausgefallene Verlockung.
Jeder Vereinsvorstand kennt die Versuchung, in Zeiten knapper Kassen mit blumigen Anträgen möglichst viel Geld für die gute Sache zu sichern und nicht allzu scharf auf die Zweckbindung zu achten. Das gestrige Urteil aber zeigt: Der gute Zweck ist kein Grund für Rechtsbrüche — und auch das Ehrenamt kann ein gefährliches Amt sein. Ganz egal, welche Konsequenzen Heykants selbst und die Tafel aus dem gestrigen Urteil ziehen: Es ist eine Mahnung über den konkreten Fall hinaus.