Die Polizei hatte den Protest verboten, weil sie ähnliche Gewaltausbrüche befürchtet wie bei der ersten Auflage 2014. Damals hatten sich bei der Kundgebung der Gruppe „Hooligans gegen Salafisten“ (Hogesa) Hooligans und Rechtsextreme Straßenschlachten mit der Polizei geliefert. Rund 50 Polizisten wurden verletzt.
Die Kölner Polizei hat nun die Möglichkeit, ihre Entscheidung nochmals zu begründen. Polizeipräsident Wolfgang Albers hat bereits erklärt, er sei der festen Überzeugung, dass das Verbot den hohen Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts bei der Versammlungsfreiheit entspreche.