Verwaltungsgericht Organisator klagt gegen Verbot von Hooligan-Demo in Köln
Köln (dpa) - Das von der Polizei ausgesprochene Verbot einer neuen Hooligan-Demo in Köln steht beim Verwaltungsgericht auf dem Prüfstand. Der Anmelder habe geklagt. Er wolle per Eilantrag durchsetzen, dass die Demo wie geplant am 25. Oktober 2015 stattfinden kann, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch.
Die Polizei hatte den Protest verboten, weil sie ähnliche Gewaltausbrüche befürchtet wie bei der ersten Auflage 2014. Damals hatten sich bei der Kundgebung der Gruppe „Hooligans gegen Salafisten“ (Hogesa) Hooligans und Rechtsextreme Straßenschlachten mit der Polizei geliefert. Rund 50 Polizisten wurden verletzt.
Die Kölner Polizei hat nun die Möglichkeit, ihre Entscheidung nochmals zu begründen. Polizeipräsident Wolfgang Albers hat bereits erklärt, er sei der festen Überzeugung, dass das Verbot den hohen Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts bei der Versammlungsfreiheit entspreche.