Grund: Ein Schöffe sei befangen gewesen. Der 31-Jährige habe zugegeben, selbst Kontakte zur Raser-Szene unterhalten zu haben. Sowohl der Anwalt der beiden Angeklagten als auch der Anwalt des Opfers hätten Befangenheitsanträge gestellt.
Nach Angaben der Zeitung soll der Schöffe nun ausgetauscht werden. Danach soll der Prozess neu starten, voraussichtlich im Januar oder Februar.
Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Wiederaufnahme: Die obersten Strafrichter am Bundesgerichtshof (BGH) hoben das ursprüngliche Urteil des Kölner Landgerichts teilweise auf, weil die Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt waren. Die Staatsanwaltschaft hatte damals höhere Strafen gefordert. red