Köln Zu Unrecht als geistig behindert eingestuft? - Schüler verklagt NRW
Ein junger Mann hat seine gesamte Schulzeit auf einer Schule für Menschen mit geistiger Beeinträchtigung verbracht - zu Unrecht, wie er meint. Deshalb verlangt er nun Schadenersatz vom Land NRW.
Köln. Ein Schüler hat das Land Nordrhein-Westfalen verklagt, weil er seiner Ansicht nach zu Unrecht eine Förderschule für geistige Behinderung besuchen musste. Der 20-Jährige fordert rund 38.000 Schmerzensgeld und Schadenersatz, weil ihm Bildungschancen und ein normaler Schulabschluss vorenthalten worden seien. An diesem Dienstag wird sich eine Zivilkammer des Kölner Landgerichts mit dem ungewöhnlichen Fall befassen. (Az.: 5 O 182/16)
Der Kläger war im Zuge seiner Einschulung - damals noch in Bayern - als minder intelligent getestet und deshalb auf eine Sonderschule verwiesen worden. Als die Familie einige Zeit später nach NRW umzog, kam er auch dort auf eine Förderschule mit Schwerpunkt geistige Entwicklung. Dort blieb er bis zu seinem 18. Lebensjahr, obwohl er seine Lehrer immer wieder um einen Schulwechsel gebeten habe.
Erst mit Hilfe des Vereins „Mittendrin“, der sich für Inklusion einsetzt, gelang ihm schließlich ein Wechsel auf ein Berufskolleg. Dort bereitet er sich nach Angaben des Vereins zurzeit auf seinen Realschulabschluss vor.
Nach Auffassung des Klägers hat es die Förderschule versäumt, den sonderpädagogischen Bedarf in Hinblick auf seine geistige Entwicklung regelmäßig zu überprüfen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Die Bezirksregierung Köln als zuständige Behörde argumentiere dagegen, es seien keine Fehler gemacht worden. Ein Sprecher der Bezirksregierung wollte sich wegen des laufenden Verfahrens nicht äußern.
Die „Verordnung über die sonderpädagogische Förderung“ sieht vor, dass der festgestellte Förderbedarf eines Schülers mindestens einmal jährlich überprüft wird. Zum konkreten Fall wollte das NRW-Schulministerium auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben. Der Rechtsanspruch für Eltern, ihr behindertes Kind auf eine Regelschule schicken zu können, besteht in NRW erst seit 2014.
Nach Einschätzung von Elternvereinen ist die Geschichte des 20-Jährigen keine Ausnahme. Ihm seien eine Reihe von Fällen bekannt, in denen Förderschülern der Wechsel auf eine allgemeine Schule verwehrt worden sei, sagte Bernd Kochanek, NRW-Vorsitzender von „Gemeinsam Leben - Gemeinsam Lernen“. Die vorgeschriebene jährliche Überprüfung des Förderbedarfs werde oft nur nach Aktenlage erledigt: „Das ist gängige Praxis.“ (dpa)