„Montanus Vorteil24“: Wettbewerbszentrale klagt erneut vor dem Landgericht

Das Burscheider Rabattmodell über die niederländische Apotheke der Winterfelds soll gekippt werden.

Burscheid. Die Wettbewerbszentrale lässt nicht locker. Nachdem das Rabattmodell der Apothekerfamilie Winterfeld aus dem ersten Verfahren ausgeklammert worden war, weil die Rabatte nicht in Deutschland gewährt werden, wurde jetzt beim Kölner Landgericht Klage gegen die Montanus-Apotheke in Dinxperlo/Niederlande eingereicht. Sie wird als GmbH betrieben. Geschäftsführer: Andreas Winterfeld.

Die Winterfelds gewähren den Kunden in ihren sieben deutschen Apotheken mit dem Modell "Montanus Vorteil24" 20 Prozent Rabatt auf alle rezeptfreien Arzneimittel und bei Privatrezepten 10 Prozent auf verschreibungspflichtige Medikamente.

Kassenpatienten wird ein 50- bis 100-prozentiger Nachlass bei der Zuzahlung gewährt. Geliefert werden die Arzneimittel innerhalb von 24 Stunden über die niederländische Apotheke.

"Wir können diese Apotheke verklagen, weil sie in Deutschland tätig ist und als Zielgruppe die Kunden deutscher Apotheken hat", sagt Christiane Köber, Geschäftsführerin der Wettbewerbszentrale.

"Ich bin relativ sicher, dass in Dinxperlo nichts verkauft wird." Apotheker Andreas Winterfeld bestätigt: "Die niederländische Apotheke wendet sich an deutsche Kunden."

Der Wettbewerbszentrale geht es um die Einhaltung der gesetzlichen Preisbindung für rezeptpflichtige Medikamente in Deutschland. "Die Rabatte für rezeptfreie Arzneimittel wollen wir nicht kippen", sagt Köber.

In der Sache gebe es eine Reihe weiterer Verfahren. So klagt eine Münchner Apothekerin gegen die Versandapotheke DocMorris. Und die Wettbewerbszentrale selbst betreibt in ähnlicher Angelegenheit seit einem Jahr ein Verfahren vor dem Bundesgerichtshof.

Von dort erwartet man sich ein Grundsatzurteil. "Aber bisher haben wir nicht einmal einen Termin für die mündliche Verhandlung", sagt Köber.

Im Fall Winterfeld wird das Landgericht wohl nicht vor dem Frühjahr verhandeln. Andreas Winterfeld gibt sich gelassen: "Wir sehen dem Verfahren genauso zuversichtlich entgegen wie in der Vergangenheit. Die Möglichkeit, unseren Kunden Rabatte zu gewähren, werden wir verteidigen." Das gelte zumindest für die Zeit bis zu einem Grundsatzurteil.