Neues Wohngebiet: Bergische Architektur hat Vorrang
Die Kommunalpolitik hat die Beteiligung der Öffentlichkeit für das geplante Wohngebiet „Rötzinghofener Straße/Im Hagen“ beschlossen.
Burscheid. Die Mitglieder des Rates haben in der vergangenen Woche eine Grundlage dafür gelegt, dass Burscheid in den kommenden Jahren weiter wachsen kann. Der bereits häufiger in den Fachgremien diskutierte Bebauungsplanentwurf „Rötzinghofener Straße/Im Hagen“ wird erstmalig für die Beteiligung der Öffentlichkeit freigegeben.
Bereits vor zweieinhalb Jahren wurde bekannt, dass die „Rötzinghofener Wiesen“ bebaut werden sollen. Im Sommer 2015 gab es einen ersten Aufstellungsbeschluss im Rat. Doch eigentlich reicht die ganze Vorgeschichte zehn Jahre zurück. Denn schon im März 2007 wurde der erste Spatenstich für die Erschließung des Neubaugebiets Rötzinghofen getätigt. Damals allerdings waren die Pläne für den Bau eines Gymnasiums noch nicht vom Tisch, das dort entstehen sollte. Jetzt soll es eine Fortsetzung geben und die Fläche bis an das Grundstück des Burscheider Bades für Wohnbebauung genutzt werden. Insgesamt ist von einem Areal in einer Größe von 20 000 Quadratmetern die Rede. Vorgesehen ist eine Bebauung mit Einzel- und Doppelhäusern sowie Geschosswohnungsbau. 56 Wohneinheiten, zwölf Einzelhäuser und 14 Doppelhäuser sind vorgesehen.
Um einen architektonischen Wildwuchs zu vermeiden, habe die Stadtverwaltung im Vorfeld mit dem Ingenieurbüro ASS neue Überlegungen angestellt, um das Stadtbild zu verbessern. Die Erfahrungen des benachbarten Baugebiets in Rötzinghofen hätten nämlich gezeigt, dass Gestaltungsspielräume ausgenutzt worden seien und zu einem heterogenen Erscheinungsbild geführt hätten. Mit rigideren Auflagen soll nun die bergische Architektur gestärkt werden.
Die Rede ist beispielsweise von Baulinien: Gebäude müssen in den entsprechenden Abschnitten an dieser Linie errichtet werden. Und für Dächer sind nur dunkle Farben möglich. Luftaufnahmen der Stadt würden belegen, dass überwiegend dunkle Töne existierten. Vorgeschrieben sind deshalb nur Dacheindeckungen in schwarzgrau, grau, graubraun und schiefer. Und auch bei der Fassade gibt es entsprechende Einschränkungen. Wie im bergischen Dreiklang üblich sollen sich die Fassaden zwischen weiß und verschiedenen Grau- und Blautönen erstrecken. Schiefer, Holz und Ziegel und Putzfassaden in Pastelltönen sind zulässig. Auch nicht zulässig ist, dass in den Bereichen, in denen beispielsweise Doppelhäuser gebaut werden, eine Unterschreitung der Höchstgrenze möglich ist. Auch so soll ein homogenes Erscheinungsbild ermöglicht werden. Auch ein ständiger Wechsel von Einzel- und Doppelhäusern soll vermieden werden. Und die Dachformen sollen besser aufeinander abgestimmt werden.