Umsetzung des Lärmaktionsplans kann dauern
Schutzwände, Flüsterasphalt und Tempolimits würden helfen. Aber einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
Burscheid. 17 Prozent aller Burscheider sind nachts einem durchschnittlichen Dauerlärmpegel von mehr als 55 Dezibel (dBA) ausgesetzt und gelten damit als lärmgeplagt — zumindest wenn man die Konventionen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes akzeptiert.
Denn natürlich kann einem auch ein niedrigerer Schallpegel den Schlaf rauben. Wie zumindest den betroffenen knapp 3300 Burscheidern geholfen werden könnte, listet der neue Lärmaktionsplan auf.
Er geht auf eine schon elf Jahre alte EU-Richtlinie zurück, soll Lärmprobleme regeln und ruhige Stadtgebiete vor einer Zunahme des Lärms schützen. Bei zwei Bürgerversammlungen im April konnten Anwohner Anregungen geben, die auch in den Plan einflossen.
Dass die Autobahn und die B 51 die Hauptlärmquellen im Stadtgebiet sind, wird niemanden überraschen, der in Burscheid lebt. Basierend auf entsprechenden Daten des Landesumweltamtes, stellt der Aktionsplan Berechnungen zu den Auswirkungen unterschiedlicher Lärmschutzmaßnahmen an. Sie befassen sich zum Beispiel mit der Wirkung von Lärmschutzwänden in Sieferbusch, Kotten, Dürscheid und Heddinghofen.
Weitere Berechnungen betreffen den Einbau eines lärmmindernden Straßenbelags (Flüsterasphalt) auf der Autobahn und die Folgen von Tempolimits auf der B 51 und der Witzheldener Straße. Hier wurde eine Geschwindigkeitsreduzierung von 70 auf 50 Stundenkilometer außerort und von 50 auf 30 km/h innerhalb von Hilgen angesetzt.
Die Ergebnisse zeigen, dass Flüsterasphalt auf der A 1 die größten Effekte hätte: 1450 der 3330 lärmgeplagten Burscheider würden in der Nacht nicht mehr als betroffen gelten (gegenüber 1153 bei Lärmschutzwänden). Gerade der Flüsterasphalt ist aber aktuell in Misskredit geraten, weil er deutlich schneller wieder zerbröselt als erwartet.
Ohnehin steht der Lärmaktionsplan unter einem ganz großen Vorbehalt: Einen Rechtsanspruch der Bürger auf Umsetzung besteht nämlich nicht. Der Stadt bleibt nichts anderes übrig, als alle geprüften Maßnahmen als Empfehlung an den Landesbetrieb Straßenbau weiterzureichen. Denn der ist als Straßenbaulastträger sowohl für die A 1 als auch für die B 51 zuständig — und müsste entsprechend auch die Finanzierung übernehmen.