ÖPNV Wiedenhoff kämpft um Zuschüsse

Nach einem Gerichtsentscheid gibt es derzeit keine vertragliche Basis für den Betrieb von fünf Buslinien. Ohne Zuschüsse will Wiedenhoff sie aber erst ab 2017 fahren.

Foto: Doro Siewert

Burscheid. Auf den ersten Blick klingt das grotesk: Das Burscheider Busunternehmen Wiedenhoff hat bei der Bezirksregierung in Köln einen Antrag auf Befreiung von der Beförderungspflicht für die fünf Linien 240, 250, 252, 255 und N8 gestellt. Dabei hatte Wiedenhoff im vergangenen Dezember noch erklärt, genau diese Linien ab Dezember dieses Jahres eigenwirtschaftlich, also ohne öffentliche Zuschüsse, betreiben zu können.

Der vermeintliche Widerspruch ist keiner, sondern der Versuch des Unternehmens, sich zumindest für dieses Jahr noch die bisher vom Rheinisch-Bergischen Kreis und der Stadt Leverkusen gezahlten Zuschüsse zu sichern. Aber der Reihe nach.

Bisher erhielt Wiedenhoff für den Betrieb der fünf Linien kommunale Zuschüsse, insgesamt jährlich 1,4 Millionen Euro, wobei die Höhe der Summe von dem Unternehmen bestritten wird. Die letzte Vergabe für zwei Jahre erfolgte Ende 2014 und gilt bis zum Fahrplanwechsel im Dezember — inklusive der Zuschüsse.

Im vergangenen Jahr erklärte dann die Kraftverkehr Wupper-Sieg (Wupsi), je zur Hälfte im Besitz des Kreises und der Stadt Leverkusen, die fünf Linien ab 2017 eigenwirtschaftlich betreiben zu können, also ohne die Zuschüsse. Daraufhin wollte der Kreis die Linien ab dem kommenden Jahr der Wupsi übertragen. Doch im Dezember überraschte Wiedenhoff mit der Aussage, die Linien ab 2017 auch eigenwirtschaftlich betreiben zu können. Ein entsprechender Antrag liegt der Bezirksregierung vor, ist aber noch nicht entschieden. Gleichwohl hat Wiedenhoff als Altbetreiber sehr gute Chancen, den Zuschlag unter den neuen Bedingungen zu erhalten.

Zeitgleich gab es aber noch ein Einspruchsverfahren des privaten Leichlinger Busunternehmens Hüttebräucker gegen die Vergabepraxis des Kreises. Vor der Vergabekammer der Bezirksregierung gab es keine Beanstandungen gegen das Vorgehen in Bergisch Gladbach. Aber vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf kassierte der Kreis im Dezember nach Aussage von Sprecher Alexander Schiele eine Niederlage. Die Folge: Für den aktuellen Betrieb der fünf Linien durch Wiedenhoff gibt es keine vertragsrechtliche Grundlage und damit auch keine Zuschüsse mehr. Wiedenhoff fährt derzeit nur noch, weil die Firma zur Beförderung verpflichtet ist. Und davon will sie sich jetzt befreien lassen — mit Hinweis darauf, dass die Eigenwirtschaftlichkeit zwar ab 2017, aber noch nicht jetzt möglich sei.

Offiziell hat die Bezirksregierung jetzt ein halbes Jahr Zeit, darüber zu entscheiden. Aber niemand rechnet damit, dass es so lange dauert. Kommt es zu einem neuen Vergabeverfahren, könnte theoretisch jedes Busunternehmen berücksichtigt werden. Praktisch erscheint das eher unwahrscheinlich, weil es nur um dieses Jahr bis zum Dezember geht. Offenbar baut Wiedenhoff darauf, in einer neuen, juristisch wasserdichten Vergabe erneut den Zuschlag zu erhalten — dann wieder mit den Zuschüssen von Kreis und Land, die zumindest noch für dieses Jahr bereits zugesagt waren.

Kuriosität am Rande: Hüttebräucker war gegen die Direktvergabe durch den Kreis vorgegangen, weil er mit Blick auf das kommende Jahr eine Bevorzugung der öffentlich-rechtlichen Wupsi gegenüber Privatunternehmen unter Umgehung einer öffentlichen Ausschreibung befürchtete. In der Konsequenz ist aber aktuell ein Privatunternehmen Leidtragender des Verfahrens. Von Wiedenhoff selbst war gestern trotz Anfrage keine Stellungnahme zu erhalten.