Corona-Pandemie Testpflicht für Flug-Einreisen greift doch erst ab Dienstag
Update | Berlin · Für Flüge nach Deutschland kommen strengere Vorgaben: Ohne Nachweis, dass man negativ getestet ist, darf man nicht in die Maschine. Der Auftakt wird etwas verschoben, die Branche warnt aber vor Problemen.
Alle Flugpassagiere, die vom nächsten Dienstag an nach Deutschland kommen, müssen vor dem Start einen negativen Corona-Test haben. Der Beginn werde damit noch etwas verschoben, um mehr Zeit für die Vorbereitung zu geben, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Freitag in Berlin. Zunächst sollte die von Bund und Ländern beschlossene generelle Testpflicht in der Nacht zu Sonntag in Kraft treten, nun in der Nacht von Montag auf Dienstag. „Wer keinen negativen Test hat, wird nicht mitgenommen“, sagte Spahn. Dies sei eine Vorsichtsmaßnahme, um eine Virus-Ausbreitung durch Urlaubsreisen zu vermeiden, und schütze auch die Passagiere in den Maschinen.
Mit dem etwas späteren Beginn solle den Fluggesellschaften länger Zeit gegeben werden, Testangebote im Ausland zu organisieren, wo es sie noch nicht gebe, sagte Spahn. Nach Angaben der Airlines sei dies „in den allermeisten Destinationen“ aber auch schon Sonntag möglich. Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft begrüßte die längere Vorlaufzeit, die dennoch „extrem kurz“ bleibe. Die Airlines wollten die weltweite Umsetzung unterstützen und Passagiere informieren, dazu brauche es aber erhebliche operative Vorkehrungen.
Nicht an allen Destinationen stünden ausreichende Testangebote und Kapazitäten zur Verfügung, warnte der Verband. Man habe deswegen vorgeschlagen, in Ausnahmefällen Reisende nach Ankunft in Deutschland sofort am Zielflughafen testen zu lassen. „Wir bitten die Politik, diesen konstruktiven Vorschlag aufzugreifen, um zu verhindern, dass Passagiere in Ländern mit unzureichender Testinfrastruktur stranden.“ Wie es aus Branchenkreisen hieß, könnten etwa Kuba, die Malediven und die Dominikanische Republik betroffen sein. Generell sollten Reisebeschränkungen aus Nichtrisikoländern eine Ausnahme bleiben.
Die Testpflicht soll vorerst bis einschließlich 12. Mai gelten. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten sie am Montag beschlossen. Denn ansteckendere Virusvarianten und ihre weltweite Verbreitung zeigten, dass der Reiseverkehr weiterhin „auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt“ werden müsse. Hintergrund war auch Wirbel darum, dass Tausende deutsche Urlauber auf die spanische Insel Mallorca flogen, für die Testpflichten wegen gesunkener Infektionszahlen weggefallen waren. Die Testpflicht gilt nun aber nicht nur für Mallorca, sondern generell. Und nur für Flüge, nicht für Reisen mit anderen Verkehrsmitteln. Crews sind ausgenommen.
Erforderlich sind PCR-Labortests oder Schnelltests mit einer Bescheinigung über das Ergebnis. Bezahlen müssen Urlauber dies aus eigener Tasche. Tests machen lassen kann man an zugelassenen Stellen im Ausland, wie es vom Gesundheitsministerium hieß. Das Ergebnis muss vor Abreise da sein, um es der Airline vorlegen zu können. Dabei darf der Abstrich höchstens 48 Stunden vor der Einreise genommen worden sein. Wenn es Reisenden nicht möglich ist, einen Testnachweis zu bekommen, sollen auch Fluggesellschaften Tests anbieten können.
Fällt der Corona-Test positiv aus, muss man sich nach den örtlichen Vorschriften auf eigene Verantwortung in Quarantäne begeben - und Kosten dafür in der Regel auch selbst tragen. Ob man einen negativen Testnachweis hat, soll die Fluggesellschaft überprüfen. Zusätzlich sind Kontrollen der Bundespolizei bei der Einreise nach Deutschland und durch Gesundheitsämter möglich. Der Reisekonzern TUI kündigte an, Tests am Urlaubsort möglich zu machen. Dazu sollten Testangebote in eigenen Hotels und Robinson Clubs in wenigen Tagen ausgebaut werden.
Schon jetzt gibt es Testpflichten für Reisende - aber nur bei der Rückkehr aus bestimmten Ländern mit hohen Ansteckungsrisiken, festgelegt nach einer einzelnen Einstufung durch die Bundesregierung. So müssen Einreisende einen negativen Test vor dem Abflug vorweisen, die aus „Hochinzidenzgebieten“ mit besonders vielen Infektionen sowie aus Gebieten mit neuen Virusvarianten kommen. Dann gelten außerdem auch Vorgaben, sich zurück in Deutschland in Quarantäne zu begeben.