Überblick Corona-Kinderbonus, Jugendschutz und Co. - Das ändert sich im Mai für Verbraucher

Berlin · Eltern können sich über einen Zuschuss zum Kindergeld freuen und der Jugendschutz im Internet soll besser werden - was sich sonst noch im Mai ändert? Ein Überblick.

Mehr Geld im Portemonnaie für Eltern - im Mai soll der Kinderbonus ausgezahlt werden.

Foto: dpa-tmn/Christin Klose

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) will mit einer Gesetzesänderung den Jugendschutz „aus dem Zeitalter von CD-ROM und Videokassette ins 21. Jahrhundert“ bringen. Am 1. Mai tritt die Änderung in Kraft. Erwachsene und Heranwachsende sollen künftig besser aufgeklärt werden und sich besser schützen können. Online-Anbieter will die SPD-Politikerin strenger in die Verantwortung nehmen. Um die finanziellen Folgen der Corona-Krise abzudämpfen, können sich zudem Eltern im Mai über einen einmaligen Zuschuss zum Kindergeld freuen.

AUSZAHLUNG KINDERBONUS

Den einmaligen Kinderbonus von 150 Euro pro Kind bekommen Eltern, ohne dafür einen Antrag stellen zu müssen. Der Anspruch wird geregelt wie beim Kindergeld und ist als Unterstützung in Zeiten der Corona-Pandemie gedacht. Mehr als zehn Millionen Familien erhalten nach Angaben des Familienministeriums den Bonus. Das kostet den Bund rund 2,1 Milliarden Euro. Letztlich können aber nicht alle Eltern den Bonus komplett behalten. Bei der Steuer wird er, wie auch das Kindergeld, mit dem Kinderfreibetrag verrechnet: Je höher etwa das Einkommen, desto weniger bleibt davon übrig. Auf Hartz IV und den Unterhaltsvorschuss wird der Bonus dagegen nicht angerechnet, Geringverdiener profitieren also am meisten davon. Im vergangenen Jahr betrug der Kinderbonus 300 Euro.

CORONA-ZUSCHLAG FÜR EMPFÄNGER VON GRUNDSICHERUNG

Um Herausforderungen in Zeiten der Pandemie besser meistern zu können, bekommen Menschen mit Anspruch auf Sozialgeld oder Grundsicherung im Mai einmalig 150 Euro. Ein Antrag muss für den Corona-Zuschlag nicht gestellt werden.

JUGENDSCHUTZ IM NETZ

Ab 1. Mai gilt ein reformiertes Jugendschutzgesetz, das Kinder und Jugendliche besser vor Mobbing und sexueller Anmache im Internet bewahren soll. Plattformen, auf denen Spiele und Filme angeboten werden, müssen einfache Melde- und Beschwerdemöglichkeiten anbieten, falls sich junge Nutzer bedroht oder bedrängt fühlen. Künftig vorgeschrieben sind ferner einheitliche Alterskennzeichnungen für Online-Inhalte sowie Schutzmechanismen gegen Kostenfallen und Abzocke. Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien soll zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz umgeformt werden. Sie kann laut Familienministerium „in letzter Konsequenz“ Bußgelder gegenüber den Anbietern verhängen.

MEHR GELD FÜR MALER UND LACKIERER

Vom Tag der Arbeit an steigt der Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk für gelernte Arbeitnehmer auf 13,80 Euro pro Stunde und für ungelernte Arbeitnehmer auf 11,40 Euro pro Stunde. Die Beschäftigten erhalten zudem eine Corona-Prämie von 330 Euro. Auch die Vergütung von Auszubildenden wird erhöht.

MINDESTLOHN IM BAUGEWERBE STEIGT

Werker und Hilfsarbeiter der Lohngruppe 1 bekommen von Mai an im Baugewerbe bundesweit mindestens 12,85 Euro pro Stunde. Dieser Mindestlohn gilt in Ostdeutschland auch für Facharbeiter. Maschinisten, Kraftfahrer oder Fachwerker im Westen erhalten als Teil der Lohngruppe 2 künftig 15,70 Euro und in Berlin 15,55 Euro.

(dpa)