Corona-Pandemie Neue Quarantäne-Regeln an Schulen in NRW - Das gilt ab Mittwoch

Düsseldorf · Bei einem Corona-Fall muss in NRW nicht mehr zwangsläufig die ganze Schulklasse in Quarantäne. Die Regeln dazu wurden angepasst.

 NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) gibt eine Pressekonferenz zum Schuljahr. Foto: David Young/dpa

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) gibt eine Pressekonferenz zum Schuljahr. Foto: David Young/dpa

Bei einem einzigen Corona-Fall muss in Nordrhein-Westfalen nicht mehr zwangsläufig die ganze Schulklasse in Quarantäne. Das kündigte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Freitag in Düsseldorf an.

Abgesondert werden demnach grundsätzlich nur noch direkte Sitznachbarn, also Personen, die vor, hinter, rechts oder links vom infizierten Schüler gesessen haben. Gleiches gilt laut einem neuen Erlass zu „Risikokontakten innerhalb der Schule“ für Lehrer und weiteres Schulpersonal, wenn sie in engem Kontakt zum betroffenen Schüler standen.

Die Neuregelung gilt bereits zu Beginn des neuen Schuljahres ab Mittwoch. Allerdings könnten die örtlichen Gesundheitsämter strengere Quarantäne-Kriterien für Kontaktpersonen definieren, schränkte Gebauer ein.

Grundsätzlich müssen Kontaktpersonen 14 Tage in Quarantäne - mit der Möglichkeit, sich ohne Karenzzeit frei zu testen. Schüler oder Lehrer, die einen negativen PCR-Test vorlegten, könnten sofort wieder am Unterricht teilnehmen, erläuterte die Ministerin. Vollständig Geimpfte ohne Symptome seien von der Quarantäne grundsätzlich ausgenommen.

(dpa)