Weitgehende Lockerungen in NRW Das sind die Regeln zu Maskenpflicht beim Einkaufen, 3G und Co.

Am Wochenende laufen die meisten Corona-Regeln in NRW aus - doch in einigen Bereichen gelten Maßnahmen wie Tests und Maske weiter. Der Überblick.

Läuft ab Samstag in vielen Bereichen aus - die Maskenpflicht in Innenräumen in NRW.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Seit dem 3. April fallen die meisten Corona-Regeln in NRW weg. Die Maskenpflicht in Innenräumen - etwa im Einzelhandel oder im Supermarkt - fällt weitgehend, auch die Zugangsbeschränkungen (wie 3G oder 2G) gelten jetzt in den meisten Bereichen nicht mehr. Dennoch bleiben in einigen Bereichen Maßnahmen bestehen - etwa im ÖPNV. Der Überblick für NRW (aktualisiert am 03.04.22).

Wo gilt die Corona-Maskenpflicht in NRW noch?

  • Die allgemeine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen in NRW entfällt seit 3. April weitgehend. „Drinnen wird das Tragen einer Schutzmaske weiterhin empfohlen“, erklärt das NRW-Gesundheitsministerium.
  • Weiterhin gilt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr - wie Busse und Bahnen oder auch bei der Schülerbeförderung.
  • Auch in Arztpraxen und in „Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen“ gilt die Pflicht zur Maske weiter (Nach Angaben des NRW-Gesundheitsministeriums zählen dazu auch Krankenhäuser, Dialyseeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, voll- oder teilstationäre Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen oder vergleichbare Einrichtungen).
  • Einige Städte kündigten an, unter anderem an der Maskenpflicht in Verwaltungsgebäuden festzuhalten - etwa Krefeld oder Wuppertal.

Zugangsbeschränkungen entfallen weitgehend

  • Zugangsbeschränkungen wie 3G-, 2G- und 2G-Plus-Regelungen entfallen seit Sonntag, 3. April weitgehend.

Ausnahmen gibt es aber für bestimmte Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste (siehe auch unten bei Krankenhäusern)

Strengere Regeln gelten in NRW in einigen Bereichen weiter - etwa in Krankenhäusern

  • Unter anderem in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder bei ambulanten Pflegediensten dürfen nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Das gilt nach den Angaben auch für Menschen, die nicht als immunisiert gelten in Asyl- und Flüchtlingsunterkünften sowie Strafvollzugsanstalten. Bei „vollständig immunisierten Personen“ könne aber auf die Tests verzichtet werden.
  • Auch die Beschäftigten in den genannten Bereichen müssen sich im Regelfall zweimal in der Woche testen lassen. Täglich müssen sich Nicht-immunisierte Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten testen.
  • Auch Menschen, die in den Einrichtungen behandelt, betreut oder untergebracht werden, müssen „bei der Aufnahme“ negativ getestet sein. Das gilt auch für Besucher, die ihr negatives Testergebnis vor dem Betreten vorlegen müssen.
  • „Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres“ müssen nach den Angaben keine Tests vorlegen.

Was ist mit den allgemeinen AHA-Regeln in NRW?

  • Die bekannten „AHA-Verhaltensregeln“ werden weiter empfohlen: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und im Alltag eine Maske tragen, so das NRW-Gesundheitsministerium.

Können Handel und Gastronomie an Maskenpflicht und Co. in NRW festhalten?

  • Ja, Einzelhandel und Gastro können zum Beispiel an der Maskenpflicht per Hausrecht festhalten. Das bestätigte das NRW-Gesundheitsministerium unserer Redaktion. Viele größere Händler wie Edeka oder Ikea kündigten an, lediglich eine Empfehlung für den Schutz aussprechen zu wollen.
(pasch)