Überblick Diese Corona-Regeln gelten ab sofort für NRW
Düsseldorf · In Nordrhein-Westfalen fallen die allermeisten Corona-Auflagen in der Nacht zum Sonntag weg. Die neuen Corona-Regeln im Überblick.
Ab Sonntag löst die neue beschlossene Verordnung die bisherigen Regelungen in NRW ab, teilte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit. Sie gelte zunächst bis zum 30. April 2022. Das Ministerium habe die Coronaschutzverordnung an die Vorgaben des Bundesinfektionsschutzgesetzes angepasst.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann erklärt: „Auch, wenn in den letzten Tagen die Infektionszahlen in Nordrhein-Westfalen und auch die Aufnahmen von infizierten Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern zum Glück leicht rückläufig sind, befinden wir uns noch in einer kritischen Phase der Pandemie. Die Infektionszahlen sind weiterhin hoch und es gibt viele Personalausfälle, immer noch erkranken Menschen schwer und versterben. Und in den Krankenhäusern arbeiten viele Pflegekräfte seit Monaten am Limit. Dennoch können wir zentrale Schutzmaßnahmen nicht aufrechterhalten, weil hierzu die sichere rechtliche Grundlage des Bundes fehlt und die notwendige gebietsscharfe Feststellung einer Überlastung der Krankenhauskapazitäten nicht rechtssicher getroffen werden kann.“
Minister Laumann appellierte an jeden Einzelnen zum Schutz gefährdeter Menschen in Innenräumen zumindest solange eine Maske zu tragen, bis die Infektionszahlen deutlich zurückgegangen seien. Unternehmen und Veranstalter forderte er dazu auf, zu prüfen, welche zusätzlichen Hygienekonzepte sie zusätzlich umsetzen könnten, um Gästen und Kunden möglichst viel Sicherheit zu bieten.
Die Corona-Regeln für NRW im Überblick
- Ab Sonntag 0.00 Uhr entfallen sowohl die bisherigen 3G- und 2G-Plus-Zugangsbeschränkungen als auch die allgemeine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen.
- Die Maskenpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen wie beispielsweise Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen bleibt bestehen, um ältere und vorerkrankte Menschen besonders zu schützen.
- Auch in staatlichen Einrichtungen zur gemeinsamen Unterbringung vieler Menschen, wie etwa Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte, Gemeinschaftsunterkünfte für Wohnungslose und Justizeinrichtungen, bleibt die Maskenpflicht in Innenräumen bestehen.
- Bestehen bleibt die Maskenpflicht auch im Öffentlichen Personennahverkehr.
Auch Testnachweise sind seltener erforderlich
- Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dürfen zudem nach wie vor nur mit einem aktuellen negativen Testnachweis betreten werden. Hier gilt also eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher und Beschäftigte sowie bei Neuaufnahmen.
- Gleiches gilt – dort allerdings nur für nicht immunisierte Personen – auch in Sammelunterkünften wie Asyl- und Flüchtlingsunterkünften und Strafvollzugsanstalten.