Coronavirus NRW-Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen für Freizeitbereich

Düsseldorf · Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie weitere gravierende Einschränkungen für den Freizeitbereich des bevölkerungsreichsten Bundeslandes beschlossen.

„Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige sozialen Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden“, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU).

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„Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige sozialen Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden“, sagte Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) der Deutschen Presse-Agentur am Sonntag. „So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen.“

Noch am Sonntag sollen durch Erlass des NRW-Gesundheitsministeriums nahezu alle Freizeit-, Sport-, Unterhaltungs- und Bildungsangebote im Land eingestellt werden, wie die Staatskanzlei in Düsseldorf nach einer Kabinettssitzung mitteilte. Demnach müssten bereits ab Montag alle Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos und Museen schließen. Ab Dienstag sei dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt.

Ebenso ab Dienstag sind den Angaben zufolge Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen nicht mehr gestattet. Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Coronavirus verhindern. Banken und Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebensmittel, Apotheken und Drogerien bleiben geöffnet. Die Regelungen sollen laut Staatskanzlei zunächst bis zum 19. April gelten.

(dpa)