Nach langem Streit in Düsseldorf Der Großmarkt geht, jetzt kommt die Metro – und noch mehr

Düsseldorf · Lange stritten Händler und Stadt über das Areal an der Ulmenstraße. Die Weichen für eine neue Zukunft sind nun gestellt.

Der Großmarkt an der Ulmenstraße ist Geschichte.

Foto: Endermann, Andreas (end)

(ujr) Der Großmarkt in Derendorf wird, wie vom Rat im Juli 2021 entschieden, am 31. Dezember endgültig geschlossen. Das Gelände an der Ulmenstraße wird nach der Auflösung der „öffentlichen Einrichtung Großmarkt“ nun weiterentwickelt. Bestehen bleibt dort der privat organisierte Blumengroßmarkt. Die Stadt verfolgt ansonsten andere Ziele. Durch die Umsiedlung des Metro Cash & Carry-Marktes zur Ulmenstraße können an dessen heutigem Standort in Flingern rund 1400 Wohnungen entstehen. Die übrigen städtischen Flächen sollen langfristig gewerblich verpachtet werden. Ein Bebauungsplan ist in Arbeit.

Die ehemalige Großmarktfläche wird dabei unabhängig von den Planungen im Kreuzungsbereich Ulmenstraße/ An der Piwipp betrachtet.

Stadtrat hat Planungsrecht für Bad und Rewe-Markt geschaffen

Am 12. Dezember hat der Rat den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan „Südlich An der Piwipp“ gefasst. Damit wurde das Planungsrecht für den Bau eines neuen Hallenbads sowie eines neuen Rewe-Markts geschaffen.

Die Verluste des Großmarktes waren zuletzt stetig gestiegen. Mehrjährige Verhandlungen mit den Händlern über eine Neuausrichtung scheiterten. Hohe Investitionen wären nötig gewesen, verbunden mit höheren Kosten für die Händler.

Eine Gefährdung der Düsseldorfer Wochenmärkte durch den Wegfall des Großmarktes sieht die Stadt nicht. Auch hätten Betriebe (etwa Gastronomie, Kitas, Seniorenheime, Hotellerie, der Einzelhandel) zahlreiche andere Möglichkeiten, sich mit frischem Obst und Gemüse zu versorgen, heißt es. Einige der Großmarkthändler haben mittlerweile in Hilden einen neuen Standort gefunden. Den Mehraufwand und Nachteile durch zusätzliche Verkehre verschweigt die Stadt in ihrer aktuellen Mitteilung zum Thema.

Gegen die Auflösung des Großmarktes als öffentliche Einrichtung und den Widerruf der Stand-Zuweisungen hatte ein Teil der Großmarkthändler geklagt. Das Oberverwaltungsgericht gab schließlich im Juni 2023 der Stadt in allen Punkten recht, ließ allerdings die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Auch dort folgten die Richter der Argumentation der Stadt. Die kommunale Selbstverwaltung verpflichte eine Kommune nicht, einen Großmarkt fortzuführen.

(pld ujr)