Schnellstraße im Düsseldorfer Süden Stadt lehnt Lkw-Verbot auf Münchener Straße ab

Düsseldorf · Die Eingabe eines Anwohners, der sich auf Lärmschutz berufen hat, wurde auch von der Politik verworfen.

Die Stadt spricht sich gegen ein Lkw-Verbot auf der Münchener Straße aus.

Foto: Andrea Röhrig

(rö) Wenn die Autobahnen rund um Düsseldorf mal wieder dicht sind, merkt man eine deutliche Zunahme des Verkehrs auf der Münchener Straße. Natürlich nutzen dann auch viele Lastwagenfahrer die Schnellstraße. Sollen sie sogar, denn diese ist gleichzeitig in beide Fahrtrichtungen als Bedarfsumleitung U30/ U77 ausgewiesen, wenn Sperrungen der Autobahnen erforderlich sind. Das teilte die Verwaltung nun auf den Vorschlag eines Bürgers an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss mit.

Dieser hatte in einer Mail angeführt, dass aufgrund der Baustellensituation an Brücken und Autobahnen rings um Düsseldorf Lkw-Fahrer verstärkt die Münchener Straße zwischen Garath und Universität als Bypass für die Verbindung über das Autobahndreieck Düsseldorf Süd nutzten, um von der A59 auf die A46 zu gelangen. In den Wohngebieten von Holthausen-West, Wersten, Itter und Himmelgeist komme es deswegen zu vermehrtem Straßenlärm. „Aus meiner Sicht würde ein Lkw-Verbot zwischen Holthausen und Universität zu einer Entlastung der Anwohner führen, ohne die Erreichbarkeit der Industriegebiete in Reisholz einzuschränken.“

Die Antwort der Verwaltung ist eindeutig: „Die Münchener Straße ist als Hauptverkehrsstraße mit regionaler und zwischengemeindlicher Verbindungsfunktion im Düsseldorfer Straßennetz eingestuft, als Landesstraße L239 klassifiziert und somit grundsätzlich für die Aufnahme von Lkw-Verkehren geeignet.“ Auf Basis von Lärmanalysen des Amtes für Umwelt und Verbraucherschutz liege ausgehend von der Münchener Straße für den Straßenabschnitt der Himmelgeister Landstraße keine relevante Lärmbelastung vor, die mindernde Maßnahmen erforderlich machten, so die Stadt weiter: Zwischen Bonner und Itterstraße sei die Höchstgeschwindigkeit auf der Münchener Straße bereits auf 70 km/h (von 100) in beiden Fahrtrichtungen reduziert.

Negative Einflüsse auf andere Straßen sind zu vermeiden

Zudem stellt die Verwaltung fest, dass verkehrliche Maßnahmen zu vermeiden seien, die negative Einflüsse auf andere Straßen in der Stadt haben könnten, insbesondere auf die Hauptverkehrsstraßenachse Bonner Straße/ Kölner Landstraße. Denn diese würden gegebenenfalls bei einem Lkw-Verbot auf der Schnellstraße von Lastwagenfahrern als Ausweichstrecken genutzt.

Diese Ausführungen der Verwaltung haben die Mitglieder des Anregungs- und Beschwerdeausschusses wohl überzeugt: Dieser nehme die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und verzichtet auf eine inhaltliche Befassung mit der Eingabe: „Aus den von der Verwaltung genannten Gründen kann der Anregung nicht gefolgt werden.“