13 Jahre Haft: Sex-Täter wurde wieder rückfällig
Hausmeister soll für immer in der Psychiatrie bleiben.
Düsseldorf. Weil er sich an vier Frauen vergangen hatte, saß ein 58-Jähriger 13 Jahre im Gefängnis, sollte danach in Sicherheitsverwahrung bleiben. Trotzdem wurde der Hausmeister im Oktober vor zwei Jahren unter strengen Auflagen entlassen. Jetzt muss sich der Mann erneut vor dem Landgericht verantworten, weil er seine Lebensgefährtin brutal vergewaltigt haben soll.
Im Oktober 2014 wurde der Angeklagte auf freien Fuß gesetzt. Allerdings mit der Auflage, keinen Alkohol mehr zu trinken und sich regelmäßig bei der Polizei zu melden. Obwohl der 58-Jährige wieder regelmäßig Bier und Hochprozentiges trank, blieb er auf freiem Fuß.
Tatsächlich fand der Mann auch eine Stelle als Hausmeister und lernte eine Frau kennen. Die wusste allerdings nichts von seiner dunklen Vergangenheit. Bis zum März vergangenen Jahres, als seine Lebensgefährtin erfuhr, dass der 58—Jährige viele Jahre lang wegen Vergewaltigung im Gefängnis gesessen hatte.
Danach sprach die Frau mehrfach davon, dass diese Beziehung keine Zukunft habe. Nachdem der Hausmeister erneut eine große Menge Alkohol getrunken hatte, verlor er wieder die Kontrolle. Mehrere Stunden lang vergewaltigte er seine Lebensgefährtin. So brutal, dass sie innere Verletzungen davon trug.
„Das war, als wenn man einen Schalter umlegt“, hatte das Opfer vor Gericht ausgesagt. Der 58-Jährige hatte die Tat zugegeben, konnte sich an Einzelheiten aber nicht mehr erinnern. Gestern bot sein Rechtsanwalt an, dass sein Mandant 30 000 Euro Schmerzensgeld an die Frau zahlen will. Allerdings in Raten von 100 Euro.
Dass der Hausmeister noch einmal auf freien Fuß gesetzt wird, ist allerdings unwahrscheinlich. Ein psychologischer Gutachter stellte gestern fest, dass alle Taten unter dem Einfluss von Alkohol begangen wurden. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Mann in Zukunft trocken bleibt, sei nicht sehr hoch. Am Montag soll entschieden werden, ob der 58-Jährige für immer in die Psychiatrie geschickt wird.