Kontrolle 21 Unfälle, über 100 Knöllchen: Jetzt erster Einsatz gegen E-Scooter

Düsseldorf · Polizei und Ordnungsamt kontrollieren gemeinsam. Selbst die Verleihfirmen stellten die Roller falsch ab.

Polizeipräsident Norbert Wesseler ermahnt Scooter-Auslieferer Bilal A., die Roller nicht in der Fußgängerzone abzustellen

Foto: Dieter Sieckmeyer

„Das Thema hat uns alle etwas überfahren“, formulierte es Polizeipräsident Norbert Wesseler. Zusammen  mit Ordnungsdezernent Christian Zaum gab er gestern den Startschuss zur ersten gemeinsamen Schwerpunktkontrolle von E-Scootern. Seit Juni flitzen die inzwischen rund 1300 Elektro-Roller durch die Stadt. Seitdem gab es 21 Unfälle mit 16 Verletzten. Und auch dem Ordnungs- und Servicedienst machen die neuen Verkehrsmittel jede Menge Ärger. Wie Zaum erklärte, wurden bis Anfang August schon mehr als 100 Bußgelder verhängt. Am Donnerstag kamen noch eine ganze Reihe dazu.

Philipp aus der Schweiz war einer der Ersten, der mit seinem Leihscooter in der Fußgängerzone am Corneliusplatz erwischt wurde. Der 20-Jährige wusste es nicht besser: „Bei uns darf man mit dem Roller auf dem Radweg und auf dem Bürgersteig fahren, aber nicht auf der Straße.“ Hinweise, wie die Verkehrsregeln in Deutschland sind, habe er auf der App nicht gesehen. Er sei mit dem Scooter auch schon in Paris gefahren: „Da darf man alles.“ Philipp kam mit einer mündlichen Verwarnung davon. Normalerweise hätte er 15 Euro Bußgeld zahlen müssen. Zehn Euro kostet es, wenn man zu zweit auf dem Scooter fährt. Bei Rotlicht-Verstößen sind 60 Euro fällig.

Polizeisprecher André Hartwich erklärt Philipp aus der Schweiz, dass er mit dem Scooter in der Fußgängerzone nichts zu suchen hat.

Foto: Dieter Sieckmeyer

Grund für das Fehlverhalten ist oft Unwissen. Zum Beispiel ist vielen Nutzern unbekannt, dass E-Scooter  Fahrzeuge und keine Fahrräder sind. Darum gilt für ihre Nutzung wie beim Auto die 0,5-Promille-Grenze. Ralph Heuts, Leiter der Verkehrsinspektion 1: „Wir haben auch schon eine ganze Reihe Blutproben angeordnet. Nicht nur wegen Alkohol, sondern auch wegen Betäubungsmitteln.“ Im schlimmsten Fall kann eine unüberlegte Spritztour mit dem Scooter sogar bedeuten, dass der Führerschein einkassiert wird.

Roller werden oft in den
Fußgängerzonen aufgestellt

Dass die Roller in den Fußgängerzonen genutzt werden, liegt zum Tel auch daran, dass sie von den Verleihfirmen dort abgestellt werden. Bilal A., der am Corneliusplatz gerade neue Roller der Firma Tier aufstellte, bekam vom Polizeipräsidenten eine persönliche „Ansprache“.

Solche Probleme will Christian Zaum in Verhandlungen mit den beiden Verleihern klären, zu denen in den nächsten Monaten möglicherweise noch drei weitere Firmen kommen. Es gibt aber auch noch mehr Diskussionsbedarf. „Die Scooter werden einfach irgendwo abgelegt. Mit den Leihfahrrädern hat das ganz gut geklappt, mit den Rollern nicht“, so Zaum. Teilweise werden sie auf barrierefreien Rampen liegen gelassen, oder sind Stolperfallen auf dem Blinden-Leitsystem. Auch aus Blumenbeeten wurden die Zweiräder schon geborgen.

Darum will die Stadt von den Firmen bald eine Sondernutzungsgebühr erheben. Zaum: „Es ist nicht einzusehen, warum ein Fahrradhändler, der seine Räder vor das Geschäft stellt, dafür bezahlen muss, die Verleihfirmen aber nicht.“ Wenn der Ordnungs- und Verkehrsausschuss zustimmt, sollen vom 1. Januar 2020 an 20 Euro pro Roller und Jahr bezahlt werden.

Bei den registrierten Unfällen geht die Polizei davon aus, dass es eine hohe Dunkelziffer gibt. Denn wenn Rollerfahrer sich ohne Beteiligung anderer Verkehrsteilnehmer auf die Nase legen, gehen sie zwar zum Arzt, melden das aber nicht der Polizei. Bei den gemeldeten Verkehrsunfällen sind in 76 Prozent der Fälle bislang die Scooterfahrer als Verursacher ausgemacht worden.