Düsseldorf Aggressiver Angeklagter: Zeuginnen aus Gericht eskortiert

23-Jähriger war gerade erst verurteilt worden — und randalierte.

Foto: Volker Hartmann

Düsseldorf. Gerade war ein 23-Jähriger wegen Beleidigung einer Mitarbeiterin des Ausländeramtes zu einer Haftstrafe von zwei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das machte wenig Eindruck auf den jungen Mann. Der schrie nach dem Ende der Verhandlung so laut vor dem Saal herum, dass sich die zwei Zeuginnen nicht heraus trauten. Sie wurden schließlich von Justiz-Wachtmeistern eskortiert.

Im März vergangenen Jahres war der 23-Jährige im Ausländeramt erschienen. Obwohl er in Düsseldorf geboren ist, hat er bis heute nur eine befristete Aufenthaltserlaubnis. Denn aufgrund seiner zahlreichen Vorstrafen, unter anderem wegen Körperverletzung, Beleidigung und Bedrohung, wurde ihm ein dauerhaftes Bleiberecht bisher verweigert.

Auch bei dem Termin teilte ihm seine 52-jährige Sachbearbeiterin mit, dass sich daran nichts ändern. Der Angeklagte wollte das nicht hinnehmen und beschimpfte die Frau als „Rassistenschwein“. Im Prozess behauptete der 23-Jährige, er habe nur gefragt: „Sind Sie rassistisch?“

Das glaubte ihm die Richterun aber nicht. Obwohl die Staatsanwaltschaft nur eine Geldstrafe gefordert hatte, verurteilte sie den Mann zu der Haftstrafe auf Bewährung. Schon während der Urteilsbegründung wurde sie immer wieder durch Zwischenrufe des Angeklagten gestört.

Das setzte sich nach dem Ende fort, als der 23-Jährige vor dem Saal randalierte und die Zeugin erneut beschimpft haben soll. Ein unbeteiligter Rechtsanwalt warnte die 52-Jährige und ihre Kollegin, die ebenfalls als Zeugin vorgeladen war, vor dem aggressiven Mann. 20 Minuten lang blieben die Frauen im Saal, bis die Richterin schließlich die Justiz-Wachtmeister zu Hilfe rief. Die sorgten schließlich dafür, dass die beiden städtischen Mitarbeiterinnen das Gericht unbeschadet verlassen konnten.