Amokläufer ist weiter gefährlich

Prozess um Axt-Attacke beendet. Täter muss in die Psychiatrie.

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Es ging um achtfachen versuchten Totschlag, doch schon nach drei Verhandlungstagen war der Prozess um die Axt-Attacke am Hauptbahnhof beendet. Das Landgericht schickte den 37 Jahre alten Fatmir H. dauerhaft in die Psychiatrie. Wie der Vorsitzende Richter Rainer Drees erklärte, geht von dem Mann immer noch eine „erhebliche Gefahr“ aus.

Bei dem Amoklauf auf Gleis 13 des Hauptbahnhofes waren am 9. März neun Menschen zum Teil lebensgefährlich verletzt worden. Fatmir H. hatte mit der Axt, die er wenige Tage zuvor kaufte, wahllos auf Passanten eingeschlagen, darunter auch auf ein damals 13 Jahre altes Mädchen. Zwei der Opfer waren gestern im Saal, als das Urteil verkündet wurde. Kommentieren wollten beide die Entscheidung nicht.

Der 37-Jährige war schon länger auffällig. Bereits vor sieben Jahren wurde der Mann aus dem Kosovo wegen schwerer Depressionen stationär behandelt. Der Gutachter bescheinigte dem Amokläufer, dass er an paranoider Schizophrenie leidet. Die Krankengeschichte setzte sich fort. Fatmir H. hatte Halluzinationen, hörte Stimmen und fühlte sich bedroht. Er behauptete, ein Verwandter habe 200 000 Euro Kopfgeld auf ihn ausgesetzt. Zeitweise wollte er seine Wohnung in Wuppertal nicht mehr verlassen.

Was ihn dazu trieb, ausgerechnet am 9. März nach Düsseldorf zu fahren, blieb unklar. Zur Tat äußerte sich der Mann auf der Anklagebank nicht. Allerdings hatte Fatmir H. offenbar vorher die Medikamente abgesetzt, die ihn ruhig stellen sollten. Wie Drees betonte, sei den Angehörigen kein Vorwurf zu machen. Denn bis zu dem Amoklauf hatte sich die Gewalt des 37-Jährigen immer gegen sich selbst gerichtet. So hatte er während eines Krankenhaus-Aufenthaltes mit Absicht eine Zahnprothese verschluckt, um sich umzubringen. Er wurde durch eine Notoperation gerettet.

Der Zustand des Mannes habe sich aber nicht verbessert. Während des Prozesses hatte er geäußert, dass man ihm eine Spritze verpassen wolle, damit er anschließend im Rollstuhl sitze. Weil er sich weiter verfolgt fühlt, gehe von Fatmir H. auch in Zukunft eine „erhebliche Gefahr“ aus, zumal die verabreichten Medikamente bei ihm offenbar nicht mehr anschlagen. Für den 37-Jährigen kann das Urteil eine lebenslange Unterbringung bedeuten.