Amtsrichter zu Ultras: Wir schauen jetzt genauer hin
Gladbacher musste Fan-Artikel abgeben. Zwei Fortuna-Anhänger wegen Diebstahls verurteilt.
Düsseldorf. Bernd M. (28) ist Rechtsanwaltsfachgehilfe, sein Kumpel Simon G. (20) angehender Veranstaltungstechniker und ehrenamtlich Jugendbetreuer bei der katholischen Kirche (alle Namen geändert).
Was beide verbindet: Sie sind glühende Fans der Fortuna und gehören zu den Ultras. Ihr Hobby brachte die beiden auf die Anklagebank des Amtsgerichtes, wo sie sich wegen gemeinschaftlichen Raubes verantworten mussten.
Denn zusammen mit anderen Fortuna-Fans haben sie am 28. August vergangenen Jahres mehreren Anhängern von Borussia Mönchengladbach die Fan-Artikel abgenommen. Offenbar ein normaler Vorgang unter den harten Fans.
Das brachte Amtsrichter Edwin Pütz am Mittwoch in Rage: „Wegen der Ultras gehe ich mit meinen Kindern nicht mehr ins Stadion.“
Das war passiert: Koch Peter I., von Kindesbeinen an Gladbach-Fan und durch die Zahl „1900“ auf Schals, Jacke und T-Shirt als Ultra ausstaffiert, kam an dem Sonntag vom Auswärtsspiel in Schalke. Auf dem Bahnsteig wurde er dann von den Fortuna-Fans umringt, die ihm erklärten, seine Kleidung sei „unpassend“.
Ohne große Widerrede gab der 23-Jährige seine Sachen ab. Normalerweise — so Peter I. — gebe es einen Kodex unter den Ultras, dass man so etwas ohne die Polizei regelt: „Ich bin aber kein Ultra.“ Allerdings räumte er ein, dass Fortuna-Fans, die Ultra-Kleidung mit der „42“ (für Block 42 im Stadion) tragen, in Gladbach ein ähnliches Schicksal drohe.
Vor dem Bahnhof legten sich die Düsseldorfer dann noch mit drei weiteren Gladbachern an und klauten eine Fan-Kappe. „Die hatte ich plötzlich in der Hand“, erkläre Simon G. dem Richter.
Bernd M. räumte ein, dass es unter Ultras üblich sei, sich die Fan-Artikel abzunehmen: „Die werden beim Spiel an den Zaun geknotet und zerrissen.“ Die Beute sollte beim Spiel gegen Gladbach feierlich vernichtet werden.
„Das Fan-Verhalten der Ultras hat schon den Ruf der Stadt Düsseldorf beschädigt“, verurteilte Pütz die „Parallelgesellschaft“ und kündigte an, dass Polizei und Justiz nach den Vorfällen beim Relegationsspiel gegen Berlin „empfindlicher“ reagieren werden: „Wer sich kloppen will, soll in einen Box-Klub gehen.“ Diese Botschaft sollten die beiden Angeklagten auch mit in die Ultra-Szene nehmen.
Verurteilt wurde das Duo wegen Diebstahls und nicht wegen Raubes. Bernd M. muss eine Geldstrafe von 1400 Euro zahlen. Sein Kumpel kam mit einer Verwarnung davon, muss Peter I. aber 200 Euro zahlen. Beide hatten sich bei dem 23-Jährigen entschuldigt.