Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hob die Suspendierung der Beamtin am Donnerstag im Eilverfahren mit einer bemerkenswerten Begründung auf: Das zuständige Landesamt habe offenbar nicht erkannt, dass es sich bei der beanstandeten Hitler-Datei um eine Parodie handele, mit der Hitler verspottet werde.
Der Vorwurf, die Beamtin habe den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen, sei somit „fernliegend“, zumal nicht einmal klar sei, ob sie die Datei überhaupt wahrgenommen habe.