Düsseldorf Angeklagte gestehen Confetti’s-Raub

Quartett muss sich seit Montag vor dem Landgericht verantworten.

Symbolbild

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Düsseldorf. Die Szene war wie aus einem alten amerikanischen Gangster-Film: Mit einer Pistole bewaffnet standen zwei Täter spätabends plötzlich im Oberkasseler Szene-Lokal Confetti’s und bedrohten einen Angestellten. Doch die Hoffnung auf die große Beute erfüllte sich nicht. Mit 827 Euro und einem Handy flüchteten die Räuber. Das Mobiltelefon führte die Kripo außerdem später auf die Spur des Haupttäters, der es selbst benutzt hatte. Seit Montag müssen sich die Angeklagten im Alter von 17 bis 26 Jahren dafür vor dem Landgericht verantworten.

Nur noch Angestellte befanden sich im Oktober vergangenen Jahres gegen 22.20 Uhr in dem Restaurant am Kaiser-Wilhelm-Ring, als die zwei Täter das Lokal beraten. Wie der 26-Jährige einräumte, hatte er den Mitarbeiter mit der Pistole bedroht: „Ich habe dann das Geld aus dem Körbchen genommen, das hinter der Theke stand.“ Dann steckte er noch das Handy ein, das auf dem Tisch lag.

Zu weiteren Taten kam es nicht, weil die Angestellten in den Keller flüchteten. Der 26-Jähriger, der Vater von vier Kinder ist, ging noch ein Stück hinterher, kehrte aber an der Treppe um, weil sein Komplize ihm nicht folgte. Danach flüchteten die beiden zu dem Auto, in dem die anderen beiden Angeklagten warteten.

Geplant war der Überfall auf das Confetti’s angeblich nicht. Aus Duisburg hatte sich die Bande nach Düsseldorf aufgemacht. Ein Bekannter habe ihnen gesagt, dass man dort „gutes Geld machen“ kann. Man sei dann zunächst herumgefahren und habe sich dann für das Szene-Restaurant entschieden.

Rund drei Wochen später stand bei dem 26-Jährigen dann die Polizei vor der Tür. Die hatte den Mann offenbar über das gestohlene Handy ausfindig gemacht, das der Angeklagte selbst benutzte. Bei der Wohnungsdurchsuchung wurde außerdem eine Waffe sichergestellt, bei der es sich aber nicht um die Pistole handeln soll, die bei der Tat benutzt wurde.

Am Steuer des Fluchtwagens saß übrigens der 17-Jährige. Den Mietwagen hatte er auf dem Namen seines Vaters angemeldet. Er muss sich in dem Prozess darum auch wegen Fahrens ohne Führerschein verantworten.