Corona in Düsseldorf Ab Freitag darf sich das Riesenrad drehen - und die Außengastro aufmachen

Düsseldorf · Seit einem halben Jahr war der Betrieb des Riesenrads auf dem Burgplatz wegen des Lockdowns untersagt. Ab Freitag darf die Attraktion wieder fahren. Auch die Außengastro darf wieder öffnen.

 Nach langem Stillstand fährt das Riesenrad wieder.

Nach langem Stillstand fährt das Riesenrad wieder.

Foto: dpa/Marcel Kusch

Nach rund einem halben Jahr Zwangspause darf das Riesenrad am Burgplatz ab Freitag wieder öffnen – sofern die Zahl der Corona-Neuinfektionen stabil bleibt. Auch die Außengastro darf dann offiziell wieder öffnen. Schausteller Oscar Bruch erhält die Erlaubnis zum Betrieb, weil Düsseldorf unter die 100er-Grenze im Infektionsschutzgesetz rutscht. Dies wurde am Dienstag auf Nachfrage bestätigt, nachdem es offenbar widersprüchliche Auskünfte gegeben hatte.

Allerdings ist noch ungewiss, wie lange die Attraktion bleiben darf. Die Genehmigung läuft bis Ende Mai, eine politische Entscheidung über eine Verlängerung steht noch aus. Ende Juni muss das Riesenrad in jedem Fall weichen, weil der Aufbau für die Jazz Rally beginnt.

Das Riesenrad sollte wie in den Vorjahren als Attraktion für die Winterzeit laufen und den Weihnachtsmarkt begleiten. Nur eine Woche nach dem Start, am 2. November, wurde es wegen des Lockdowns aber stillgelegt. Bruch erbat mehrfach erfolgreich eine Verlängerung, weil er auf eine Lockerung des Coronaschutzes hoffte. Der Großschausteller ist wie die gesamte Branche schwer von der Krise getroffen, auch für das laufende Jahr sind bereits alle großen Volksfeste abgesagt. „Wir haben für den Sommer keine Perspektive“, sagt Bruch. Die Schausteller hoffer darauf, dass die Weihnachtsmärkte wieder regulär stattfinden können – sonst wäre man zwei Jahre ohne Einnahmen.

 Oscar Bruch vor dem Riesenrad auf dem Burgplatz.

Oscar Bruch vor dem Riesenrad auf dem Burgplatz.

Foto: Bretz, Andreas (abr)

Nun winkt zumindest wieder das Riesenrad-Geschäft – mit Hygienekonzept. Tickets gibt es online (acht Euro, Kinder fünf Euro), um Warteschlangen zu vermeiden. Ein Nachweis über Impfung, überstandene Infektion oder Schnelltest ist Pflicht. Nur ein Haushalt darf pro Gondel fahren, diese sind mit Klimaanlage und geöffneten Fenstern zum Luftaustausch ausgestattet. Es gilt Maskenpflicht. Die Öffnungszeit ist täglich von 11 bis 21 Uhr, samstags bis 22 Uhr.