Corona-Krise Sind Umzugshelfer eine Ansammlung?
Düsseldorf · Zum Monatswechsel wechseln viele die Wohnung. Das geht trotz Kontaktverbots.
An diesem Samstag ist es genau eine Woche her, dass Christine Guntram von Düsseldorf nach Erkrath gezogen ist. Einen Tag, bevor die verschärften Regelungen zur Corona-Prävention erlassen wurden. „Auch so habe ich mich sehr schlecht gefühlt“, berichtet die junge Frau. Die Zahl der Helfer aus ihrem Freundeskreis reduzierte sie von 25 auf zehn, alle mussten Handschuhe und Mundschutz tragen, jede Menge Desinfektionsmittel hatte sie besorgt. „Trotzdem habe ich das nicht mit gutem Gewissen gemacht“, berichtet sie. „Und mit Kontaktverbot hätte ich es auf keinen Fall durchgezogen.“
Aber was ist denn mit den Menschen, die jetzt zum Monatswechsel trotz aktuellem Kontaktverbot umziehen müssen? Schließlich sind die alten Mietverträge längst gekündigt, neue abgeschlossen, womöglich Nachmieter gefunden. Dürfen Umzugsunternehmen noch arbeiten? „Wir dürfen!“, sagt Alexander Bell von „Umzug einfach gemacht“ an der Chemnitzer Straße. Seine Angestellten seien angewiesen, Abstand zu halten und Kundenkontakt idealerweise zu vermeiden. Strenge Regeln wie etwa in der Schweiz, wo der Auftraggeber sich nicht einmal mehr in der zu räumenden respektive zu füllenden Wohnung aufhalten dürfe, gebe es hierzulande aber bisher nicht, ergänzt Stefan Klaus, Geschäftsführer von Umzüge Klaus an der Schöndorffstraße. Dass jetzt ein Boom bei den Buchungen der Möbelpacker eintritt, weil die Menschen in Corona-Zeiten auf private Helfer verzichten wollen, kann Klaus noch nicht feststellen. Im Gegenteil: „Ich glaube, fast jeder hat jetzt Umsatzeinbußen.“ Dabei sei ein Auftrag sogar sehr kurzfristig „von einem Tag auf den anderen möglich“.
Dass dies die sicherste Variante ist, daran lässt man auch beim NRW-Gesundheitsministerium auf Anfrage keinen Zweifel. Dienstleister könnten weiter tätig werden – „mit Vorkehrungen zum Schutz von Infektionen“ wie häufigem Händewaschen, so ein Sprecher. Für privat organisierte Umzüge allerdings gelten die Einschränkungen für Ansammlungen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit. Sprich: eine Beschränkung auf direkte Verwandte und Mitbewohner oder ein Mindestabstand von 1,50 Metern.
Auch bei der Stadt Düsseldorf heißt es, es sei „grundsätzlich richtig, ein Umzugsunternehmen zu beauftragen, das unter den gebotenen Vorkehrungen arbeitet“. Einsätze wegen Gruppen von Umzugshelfern habe man beim Ordnungsamt aber noch nicht verzeichnet, so Stadtsprecher Volker Paulat. Man werde das Thema „sehr pragmatisch handhaben“. Es ist demnach nicht damit zu rechnen, dass die Ordnungskräfte abmessen, ob das gemeinsam getragene TV-Bord auch wirkllich 1,50 Meter lang ist und somit den vorgeschriebenen Abstand garantiert. „Umzüge müssen ja sein und wer umziehen muss, der kann das tun“, so Paulat. Das gelte auch, wenn jemand sich kein professionelles Umzugsunternehmen leisten könne.